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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Gewährleistung der Freiburger Verfassung Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern (ots)

22.12.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die
neue Verfassung des Kantons Freiburgs zu gewährleisten. Die 
Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Kantonsverfassung in der 
Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 angenommen. Alle 
Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.
Zu den Neuerungen der totalrevidierten Kantonsverfassung gehören die 
Einführung der Volksmotion, die Unterstützung bei Mutterschaft und 
eine umfassende Familienpolitik, die Verkleinerung des Grosses Rates 
von 130 auf 110 Mitglieder, die Schaffung einer Ombudsstelle und 
eines Justizrates als unabhängige Aufsichtsbehörde über die Justiz. 
Bedeutsam sind ferner die Wahl der Richterinnen und Richter auf 
unbestimmte Dauer sowie das Vetorecht des Grossen Rates gegen 
Verordnungen des Staatsrates. Die neue Verfassung enthält zudem 
einen detaillierten Grundrechtskatalog.
Weitere Auskünfte:
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92
Christine Guy, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44

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