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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Ausserordentlicher Bundesanwalt ermittelt

Bern (ots)

22.12.2004. In einem Artikel des Monatsmagazins Facts
vom 25. November 2004 wurden unter dem Titel „Lebenswerk ruiniert“ 
zahlreiche vertrauliche Details aus dem Strafverfahren gegen den 
Privatbankier Oskar Holenweger bekannt gegeben. Als Informanten 
kommen auch Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in 
Frage, namentlich der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei 
oder des eidgenössischen Untersuchungsrichteramts.
Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt hat deshalb eine 
Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen 
Unbekannt eingereicht. Da die Möglichkeit besteht, dass die 
mutmassliche Täterschaft auch in der Bundesanwaltschaft zu finden 
ist, müssen die Ermittlungen durch einen ausserordentlichen 
Bundesanwalt geführt werden. Der Bundesrat hat deshalb Peter 
Heuberger, zweiter Staatsanwalt des Kantons Aargau, zum 
ausserordentlichen Bundesanwalt in diesem Fall ernannt und ihn mit 
den Ermittlungen beauftragt.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031  322 40 90

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