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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: 1/4 % Wandelanleihe der Eidgenossenschaft auf Swisscom-Aktien

Bern (ots)

08. Dez 2003 (EFD) Der Bund emittiert heute eine
Anleihe im Betrag von CHF 1,5 Milliarden mit einem Zinssatz von 1/4% 
und einer Laufzeit von 4 Jahren, die in Aktien der Swisscom AG 
wandelbar ist. Der Wandelpreis ist auf CHF 500 pro Aktie 
festgesetzt. Die Inhaber der Obligationen können nach 2 Jahren die 
Rückzahlung der Titel zu 100% verlangen (Put-Option). Die 
zugrundeliegenden Aktien entsprechen zirka 4,5 % des Aktienkapitals 
der Swisscom. Die Emission dieser Anleihe könnte zu einer weiteren 
leichten Reduktion des Bundesanteils an der Swisscom führen.
Mit der Lancierung dieser Anleihe nutzt die Eidgenossenschaft die 
gegenwärtig günstigen Verhältnisse an den Märkten für Obligationen 
mit Eigenkapitalbezug. Der Erlös der Anleihe wird dem Bund im Rahmen 
seines Geldbeschaffungsprogramms zur teilweisen Deckung des 
generellen Finanzierungsbedarfs dienen.
Eine allfällige Wandlung von Obligationen in Swisscom-Aktien würde 
einen weiteren kleinen Teilprivatisierungsschritt im Rahmen der vom 
Bund angestrebten Reduktion seiner Beteiligung an der Swisscom 
darstellen, ohne das gesetzlich erlaubte Minimum (50 Prozent plus 
eine Aktie) zu unterschreiten. Falls es zur vollständigen Wandlung 
der Anleihe in Aktien der Swisscom kommt, würde sich der Anteil des 
Bundes an der Gesellschaft von heute 62,7 % auf 58.2 % reduzieren.
Die Wandelanleihe
Eine Wandelanleihe ist eine Obligationenanleihe, die dem Erwerber 
das Recht verleiht, innert einer bestimmten Frist die Umwandlung der 
Obligationen in eine gewisse Anzahl unterlegter Aktien (hier: 
Swisscom AG) zu einem im voraus festgelegten Preis zu verlangen. Die 
Wandlung kann während der gesamten Laufzeit der Anleihe erfolgen. 
Der Gläubiger kann auf die Umwandlung auch verzichten. Er erhält 
dann am Ende der Laufzeit das Kapital zurück. Mit der Put-Option 
kann er die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe verlangen.
Mit der Federführung der Emission der Wandelanleihe hat der Bund die 
beiden Banken UBS Investment Bank und JP Morgan als Joint 
Bookrunners beauftragt. Die Platzierung der Wandelanleihe erfolgt 
bei Schweizer und internationalen Investoren ausserhalb der USA.
This press release does not constitute an offer of securities for 
sale into the United States. The securities may not be offered or 
sold in the United States or to, or for the account or benefit of, 
U.S. persons (as such term is defined in Regulation S under the U.S. 
Securities Act of 1933) unless they are registered or exempt from 
registration. There will be no public offer of securities in the 
United States.
MEMBERS OF THE GENERAL PUBLIC ARE NOT ELIGIBLE TO TAKE PART IN THIS 
OFFERING, IN THE UNITED KINGDOM, IN SO FAR AS IT CONSTITUTES AN 
INVITATION OR INDUCEMENT TO PARTICIPATE IN THE OFFERING, IS DIRECTED 
EXCLUSIVELY AT PERSONS WHO HAVE PROFESSIONAL EXPERIENCE IN MATTERS 
RELATING TO INVESTMENTS WHO FALL WITHIN ARTICLE 19(5) (INVESTMENT 
PROFESSIONALS) OF THE FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 
(FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2001 (AS AMENDED) ("THE ORDER”) OR ARE 
PERSONS FALLING WITHIN ARTICLE 49(2)(A) TO (D) (HIGH NET WORTH 
COMPANIES, UNINCORPORATED ASSOCIATIONS ETC) OF THE ORDER (ALL SUCH 
PERSONS TOGETHER BEING REFERRED TO AS "RELEVANT PERSONS”). THIS 
ANNOUNCEMENT, IN SO FAR AS IT CONSTITUTES AN INVITATION OR 
INDUCEMENT TO PARTICIPATE IN THE OFFERING, MUST NOT BE ACTED ON OR 
RELIED ON BY PERSONS WHO ARE NOT RELEVANT PERSONS. THE SECURITIES 
REFERRED TO IN THIS ANNOUNCEMENT WILL BE ISSUED ONLY TO RELEVANT 
PERSONS.
STABILISATION / FSA
Auskunft: Peter Thomann, Eidg. Finanzverwaltung, Bundestresorerie, 
Tel.: 031 322 60 71
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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