pafl: Verordnung zur Versicherungsaufsicht abgeändert
(ots)
Vaduz, 27. März (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. März 2003 die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Aufsicht über Versicherungsunternehmen genehmigt. Obwohl sich die seit 1997 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsverordnung in der Praxis bewährt hat, sind bei der Ausübung der laufenden Aufsichtstätigkeit gewisse Probleme zu Tage getreten, welche nunmehr beseitigt werden sollen. Des weiteren sollen Rechtslücken geschlossen sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt werden.
Mit der Revision der Verordnung werden in erster Linie EWR- Richlinien umgesetzt. Die entsprechenden Anpassungen auf Gesetzesstufe wurden mit der Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom Oktober 2002 bereits vorgenommen. Nunmehr wurden die dazugehörigen Vollzugsvorschriften auf Verordnungsebene erlassen.
Durch die Umsetzung der Richtlinie 98/78/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen, die einer Versicherungsgruppe angehören, ins liechtensteinische Recht wurden aufsichtsbehördliche Instrumentarien geschaffen, die eine bessere Beurteilung der Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens zulassen.
Weiters wird die Richtlinie über den Informationsaustausch mit Drittländern umgesetzt. Diese Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, Kooperationsvereinbarungen über einen Informationsaustausch mit Behörden oder Stellen von Drittstaaten zu treffen. Dies betrifft im Fall von Liechtenstein (abgesehen von bereits bestehenden Vereinbarungen) insbesondere auch die Beziehungen zur Schweiz. Da die Richtlinie lediglich "Kann-Bestimmungen" enthält, besteht keine Verpflichtung zum Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Drittländern.
Vollständig umgesetzt werden im Versicherungsbereich zudem die Richtlinien über Kreditinstitute, Schadenversicherung, Lebensversicherungen, Wertpapierfirmen sowie bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks verstärkter Beaufsichtigung dieser Finanzunternehmen. Durch diese Richtlinien sollen die Befugnisse der Aufsichtsbehörden so gestärkt werden, dass Betrugsfälle und andere Unregelmässigkeiten auf diesem Sektor besser bekämpft und verhindert werden können.
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