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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Staatsgerichtshof weist Beschwerde der Ärztekammer zurück

(ots)

Vaduz, 7. Oktober (pafl) -

Mit Urteil des
Staatsgerichtshofes vom 27. September 2005 zu StGH 2005/44 ist die 
Verfassungsbeschwerde der liechtensteinischen Ärztekammer gegen die 
Einführung der Tarifregelung für medizinische Leistungen („Tarmed“) 
zurückgewiesen worden.
Mit diesem Urteil des Staatsgerichtshofes ist demzufolge das Urteil 
des Verwaltungsgerichtshofs von 11. Mai 2005 respektive die 
Regierungsentscheidung vom 21./22. Dezember 2004 über die Einführung 
des Tarifsystems Tarmed per 1. Januar 2006 bestätigt worden.

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