pafl: Neuorganisation der Kulturförderung
(ots)
Vaduz, 5. Juli (pafl) -
Mit einem neuen Kulturförderungsgesetz will die Regierung die Förderung der kulturellen Tätigkeit von privaten Personen und Organisationen neu regeln und in die Zukunft führen. Mit ihrem in der Sitzung vom 4. Juli 2006 verabschiedeten Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes gibt sie aber auch gleichzeitig das Bekenntnis des Staates zur Achtung der Unabhängigkeit, Freiheit und Vielfalt der kulturellen Tätigkeit ab.
War die Kulturförderung bislang in verschiedenen Gesetzen verankert, so soll in Zukunft der Bereich der Förderung privater kultureller Tätigkeit in einem Gesetz zusammengefasst werden. Auch die bisher in die Förderung involvierten staatlichen Institutionen (Kulturbeirat der Regierung und Stiftung "Pro Liechtenstein") werden zu einer Institution (Kulturstiftung Liechtenstein) zusammengeführt und mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet. Mit diesem Vorgehen werden die Organisation und das Verfahren im Bereich der Kulturförderung massgebend vereinfacht, was für alle Betroffenen einen deutlichen Mehrwert bringt. Der zeitliche und administrative Aufwand wird verringert. Die neuen Strukturen und klaren Kompetenzregelungen schaffen Effizienz und Transparenz.
Das gültige Kulturförderungsgesetz stammt aus dem Jahre 1990 und damit aus einer Zeit, in der sich das kulturelle Leben in Liechtenstein ganz anders präsentierte. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt auf, dass sich das kulturelle Leben in Liechtenstein in einer ausgesprochenen Phase des Wachstums befindet. Mit dieser Entwicklung hat sich der Aufgabenbereich für die betroffenen staatlichen Stellen massgeblich geändert und der Ruf nach staatlicher Förderung hat markant zugenommen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Stabsstelle für Kulturfragen
Thomas Büchel
Tel.: +423/236 60 80