ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Totalrevision des Treuhändergesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Treuhändergesetzes (TrHG) und die Abänderung weiterer Gesetze zuhanden des Landtags verabschiedet.
Ansehen der Treuhandbranche stärken
Die internationalen Rahmenbedingungen im Finanzbereich haben sich in den letzten Jahren markant gewandelt. Die Vorlage berücksichtigt diese Entwicklungen und zielt darauf ab, das Ansehen der Treuhandbranche durch eine international kompatible Regulierung und eine wirksame Aufsicht zu stärken. Damit soll die Treuhandbranche vermehrt internationale Anerkennung erfahren. Die vorgesehenen Anpassungen fördern den internationalen Marktzugang und stärken die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Reputation des Finanzplatzes. Auch die Zusammenarbeit mit den in- und ausländischen Behörden wird mit der Gesetzesvorlage zeitgemäss geregelt und an internationale Standards angepasst.
Wirksame Aufsicht
Im Zentrum der Änderungen steht eine gestärkte behördliche Aufsicht, welche die Bewilligungserteilung, die dauernde Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und die Durchsetzung der Aufsicht bis hin zum Bewilligungsentzug umfasst. Zudem werden zur Sicherstellung der laufenden Aufsicht diverse Meldepflichten eingeführt. Der Aufwand auf Seiten der Treuhänder und Treuhandgesellschaften sowie der Finanzmarktaufsicht (FMA) soll in einem vertretbaren Mass gehalten werden. Derzeit unterstehen die Treuhänder keiner laufenden Aufsicht durch die FMA, wohl aber der Aufsicht in sorgfaltspflichtrechtlicher Hinsicht.
Griffiges Disziplinarwesen
Das Disziplinarwesen wird reorganisiert. Für Disziplinarangelegenheiten wird neu eine Standeskommission der Treuhändervereinigung (THV) zuständig sein. Durch die Neuregelung soll eine klare Abgrenzung zwischen der behördlichen und der disziplinarrechtlichen Aufsicht erreicht werden. Damit wird dem Wunsch der THV nach einem griffigeren Disziplinarrecht nachgekommen.
Aussergerichtliche Schlichtungsstelle
Zudem sieht die Vorlage die Schaffung einer aussergerichtlichen Schlichtungsstelle vor. Dadurch soll dem Kundenschutz ausreichend Rechnung getragen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24