ikr: Vernehmlassungsbericht zur Lanzarote Konvention
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. März den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderungen des Strafgesetzbuches im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) verabschiedet.
Die Lanzarote-Konvention ist das erste und bislang einzige internationale Übereinkommen, welches die verschiedenen Formen sexuellen Kindsmissbrauchs umfassend unter Strafe stellt. Die Konvention harmonisiert die nationalen Gesetzgebungen, um sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern auf einem europaweit vergleichbaren Standard zu verfolgen. Sie dient als eine Art Gütesiegel, dass die nationale Gesetzgebung den Ansprüchen unserer Zeit genügt.
Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte und der Kinderrechte ist ein besonderer Schwerpunkt innerhalb der Liechtensteinischen Menschenrechtspolitik. Die Ratifikation der Lanzarote-Konvention stellt somit eine konsequente Weiterführung dieser Politik dar. Liechtenstein fördert die Kinderrechte weltweit gezielt durch aktive Mitarbeit in internationalen Gremien sowie durch die finanzielle Unterstützung von Projekten. Zentral für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern ist aber auch eine effiziente strafrechtliche Verfolgung.
Die liechtensteinische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention weitestgehend. Zur vollständigen Umsetzung einiger Bestimmungen muss jedoch die liechtensteinische Strafgerichtsbarkeit über Auslandstaten in § 64 Abs. 1 Ziff. 4 und 4a des Strafgesetzbuches erweitert werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 21. April 2015.
Kontakt:
Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Domenik Wanger
T +423 236 73 08