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Fürstentum Liechtenstein

Massnahmenpaket zur Verbesserung der Waldverjüngung - Umsetzungsempfehlungen des Lenkungsausschusses

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. Februar 2020 den Bericht «Verbesserung der Waldverjüngung - Umsetzungsempfehlungen des Lenkungsausschusses» zur Kenntnis genommen und die Umsetzung des empfohlenen Massnahmenpakets beschlossen.

Der Schutz unserer Lebensräume ist von zentraler Bedeutung. Damit die liechtensteinischen Wälder ihre Schutzfunktion nachhaltig erfüllen können, braucht es deutliche Verbesserungen bei der natürlichen Waldverjüngung. Vor diesem Hintergrund hat die Koalitionsregierung im Regierungsprogramm 2017-2021 als Zielsetzung festgehalten, den Zustand unserer Wälder, insbesondere der Schutzwälder, mit langfristigem Fokus zu verbessern. Das Waldgesetz verpflichtet die Regierung, dafür zu sorgen, dass Menschenleben und erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen und Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag geschützt werden und der Wald seine Funktionen erfüllen kann.

Prozess der Arbeitsgruppe

Eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bodeneigentümer (Gemeinden, Bürgergenossenschaften, Alpgenossenschaften), der Jägerschaft, der Jagdpächter, des Forstvereins, des Ministeriums für Inneres Bildung und Umwelt sowie der zuständigen Ämter hatte den Auftrag, Lösungsansätze zur Verbesserung der Waldverjüngung insbesondere in Schutzwäldern zu entwickeln. Der anvisierte Zielzustand des Waldes verfolgt die Vision einer «nachhaltigen, natürlichen Waldverjüngung durch standortgerechte Baumarten und eine ausreichende Anzahl gesunder Bäume». Geleitet von dieser gemeinsamen Vision wurde der grösste gemeinsame Nenner der massgeblich involvierten Kreise erreicht, was in dieser jahrzehntealten Thematik einen bedeutenden Schritt darstellt. Die konstruktive Mitarbeit aller Organisationen bzw. derer Vertreter ist im Besonderen hervorzuheben und wird von der Regierung im Besonderen gewürdigt.

Massnahmenpaket als eine Einheit

Auf den Lösungsansätzen der Arbeitsgruppe basierend, sind die Handlungsempfehlungen des Lenkungsausschusses konkretisiert und teilweise erweitert worden. Sie enthalten im Sinne eines umfassenden Pakets von aufeinander abgestimmten Einzelmassnahmen das Ausscheiden von Wildruhegebieten sowie von Schwerpunktbejagungsgebieten, die Störungsminimierung und Förderung der Lebensraumvernetzung sowie die Schaffung von Wanderkorridoren. Das Paket enthält auch Massnahmen zur Unterstützung der Jagdgesellschaften bei der Reduktion der Wildbestände, insbesondere durch staatliche Wildhüter. Ebenfalls vorgesehen sind grenzübergreifende Absprachen mit den Nachbarn, die Optimierung der naturnahen Waldbewirtschaftung, eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Forst und Jagd sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen zu Wildvergrämungsmassnahmen und Methoden zur Erfolgskontrolle des Massnahmenpakets.

Konsequente Umsetzung

Das vom Lenkungsausschuss dringend zur Umsetzung empfohlene Massnahmenpaket stellt eine Einheit dar, die auf Grundlage eines ganzheitlichen Ansatzes erarbeitet wurde. Aufgrund verschiedener Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Massnahmen kann in dieser komplexen Thematik das Massnahmenpaket nur als Ganzes seine Wirkung optimal entfalten. So zeigt denn auch ein Blick in die Vergangenheit, dass eine unvollständige Umsetzung vorgeschlagener Massnahmen keine nachhaltige Verbesserung der Situation herbeiführt, sondern die Auswirkungen der Problematik sich sogar verschlimmern können.

Grosse Kosteneinsparungen

Die Umsetzung des Massnahmenpaketes zur Verbesserung der Waldverjüngung ist auch aus finanziellen Überlegungen dringend angezeigt. Durch eine konsequente Umsetzung mit griffigen Massnahmen können nicht nur die Schutzwirkungen des Waldes für die zukünftigen Generationen gesichert werden. Die Erhaltung des Schutzwaldes bringt auch deutliche ökonomische Vorteile mit sich. So kostet der Erhalt beziehungsweise die Pflege eines Schutzwaldes etwa zehn- bis fünfzehnmal weniger als dessen Sanierung und sogar um das mehr als Hundertfache weniger als entsprechende technische Schutzmassnamen, die zudem nur teilweise die Funktion eines Schutzwaldes übernehmen können.

Die Berichte sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.llv.li/inhalt/112169/amtsstellen/wald-und-holz

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Bildung und Umwelt
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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