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Staatskanzlei Luzern

Einheitliche Regelung für den öffentlichen Verkehr im Kanton Luzern

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern soll inskünftig eine eigenständige
Verkehrsverbundorganisation sowohl für den öffentlichen Regional- als
auch den öffentliche Agglomerationsverkehr zuständig sein. Diese
ausgelagerte Bestellerorganisation ist zentraler Bestandteil des
Entwurfs eines neuen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, der
jetzt in die Vernehmlassung geht. Vereinheitlichen will man auch die
derzeit noch unterschiedlichen Kostenverteilschlüssel unter den
Gemeinden.
Gemäss dem geltenden Gesetz über den öffentlichen Verkehr zeichnet
der Kanton für den öffentlichen Regionalverkehr verantwortlich und
Kanton und Gemeinden beteiligen sich zu je 50 Prozent an den nach
Abzug der Abgeltungen des Bundes verbleibenden ungedeckten Kosten.
Das Angebot im öffentlichen Agglomerationsverkehr vereinbart heute
mit den Transportunternehmen der Zweckverband öffentlicher
Agglomerationsverkehr, an dem der Kanton und die Gemeinden der
Agglomeration Luzern je zur Hälfte beteiligt sind. Die zuvor
unterschiedliche Mitfinanzierung der beiden Verkehrsarten durch den
Kanton wurde mit der Finanzreform 08 vereinheitlicht. Es liegt
deshalb nahe, die bisherige Zweiteilung der Verantwortung durch eine
organisatorische Zusammenlegung des öffentlichen Agglomerations- und
des öffentlichen Regionalverkehrs zu ersetzen. Vorgeschlagen wird ein
eigenständiger Verkehrsverbund, in dem der Kanton und die Gemeinden
eingebunden sind und der gestützt auf einen mehrjährigen Leistungs
auftrag die Planung, die Festsetzung und die Bestellung des
betrieblichen Angebots im öffentlichen Personenverkehr in der Region
und der Agglomeration übernimmt. Die Verantwortung für die
Infrastrukturplanung bleibt beim Kanton. Als oberstes Organ der
Verbundorganisation ist ein aus Vertretern des Kantons und der
Gemeinden zusammengesetzter Verbundrat vorgesehen, der die
strategische Führung wahrnimmt. Er wird auch die für die operative
und betriebliche Führung zuständige Geschäftsleitung wählen.
ÖV-Bericht als lenkendes Instrument
Mindestens alle vier Jahre wird dem Kantonsrat ein Bericht über
die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots für den
öffentlichen Personenverkehr vorgelegt. Dieser öV-Bericht wird neu
lenkendes Instrument für die infrastrukturseitige und betriebliche
Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs.
Einheitlicher Kostenverteilschlüssel
Mit dem neuen Gesetz über den öffentlichen Verkehr sollen auch die
noch bestehenden unterschiedlichen Verteilschlüssel für die Kosten
der beiden Verkehrsarten unter den Gemeinden eliminiert werden. Die
Kosten des öffentlichen Regionalverkehrs werden heute nach dem
Verkehrsinteresse, das sich zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl
und zu zwei Dritteln nach den Haltestellenabfahrten errechnet, auf
die Gemeinden aufgeteilt. Die Verteilung der Kosten unter den
Gemeinden beim öffentlichen Agglomerationsverkehr erfolgt nach
Massgabe eines Sockelbeitrages (25 Prozent) sowie nach den
Kurskilometern und den Einnahmen aufgrund der Nachfrage (je 50
Prozent der verbleibenden 75 Prozent). Vorgeschlagen wird, dass der
derzeit für den öffentlichen Regionalverkehr geltende
Verteilschlüssel für den gesamten Gemeindekostenanteil massgebend
sein soll. Die für die Bestimmung des Verkehrsinteresses massgebenden
Komponenten werden jedoch nicht mehr im Verhältnis eins zu zwei,
sondern gleich stark berücksichtigt. Damit wird den
Agglomerationsgemeinden mit ihrem dichten Busnetz und der
entsprechend hohen Haltestellen- und Angebotsdichte Rechnung
getragen. Neu sollen die Gemeinden ihren ganzen Kostenanteil im
laufenden Fahrplanjahr bezahlen. Zurzeit begleichen die Gemeinden
ihren Anteil am öffentlichen Regionalverkehr jeweils erst im
darauffolgenden Kalenderjahr.
Vorlage Ende 2008 an den Kantonsrat
Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
ermächtigt, zum Entwurf des neuen Gesetzes über den öffentlichen
Verkehr ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Vernehmlassungen
können bis spätestens 4. Juli 2008 eingereicht werden. Die
Gesetzesvorlage soll gegen Ende 2008 dem Kantonsrat unterbreitet
werden.
Originaltext: Staatskanzlei Luzern
Internet: www.presseportal.ch

Kontakt:

Hans-Peter Bossart
Departementssekretär Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel.: +41/41/228'50'42

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