Entwicklungsschwerpunkt Luzern Nord ist nun behördenverbindlich
Luzern (ots)
Richtplan und Erläuterungsbericht des Entwicklungsschwerpunktes (ESP) Luzern Nord sind fertig gestellt und vom Regierungsrat mit Ergänzungen genehmigt worden. Damit ist der ESP Luzern Nord für die Behörden verbindlich.
Im Kanton Luzern gelten gemäss bisherigem kantonalen Richtplan'98 und gemäss nun revidiertem kantonalen Richtplan, der noch bis am 31. August 2008 in der Anhörung ist, insgesamt 12 Gebiete als wirtschaftlich sehr bedeutend (sogenannte kantonale Entwicklungsschwerpunkte). Diese sollen mit hoher Priorität planerisch, baulich und wirtschaftlich entwickelt werden.
Die drei Gemeinden Emmen, Littau und Luzern haben sich schon vor einigen Jahren zu einer gemeinsamen Planung entschlossen und das zusammenhängende Entwicklungsgebiet im Raum Luzern Nord auf sein Potenzial genauer untersucht und Massnahmen erarbeitet. Die Ergebnisse sind im aktuell vorliegenden überkommunalen Richtplan "Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Luzern Nord - Teil 1: Emmen Littau Luzern" sowie im dazugehörenden "Erläuterungsbericht" festgehalten. Insbesondere wurden die möglichen Nutzungen in den verschiedenen Teilgebieten genauer untersucht, gegenseitig optimiert und auf den Verkehr abgestimmt. Arbeits- und Mischzonen erfüllen auf diese Weise hohe städtebauliche Anforderungen, lassen Frei- und Erlebnisräume entstehen und sichern die Vorgaben des Umweltschutzes.
Um auch in Zukunft die Erreichbarkeit der Standorte für Bewohner, Unternehmungen und Mitarbeitende sicher zu stellen, wurde das gesamte Verkehrsnetz einer erweiterten Untersuchung unterzogen. Die künftige Beschränkung von so genannten publikumsintensiven Einrichtungen wie z.B. Food- und Fachmärkte oder Einkaufszentren soll den Zuwachs an motorisiertem individuellen Verkehr auf ein vom Strassensystem verkraftbares Mass begrenzen. Neue Linienführungen und ausgebaute Umsteigeknoten des öffentlichen Verkehrs sollen die Erreichbarkeit aller Gebiete mit Bus und Bahn erhöhen. Für künftige Optimierungen öffentlicher Verkehrseinrichtungen sind gesonderte Trassees für den Bus erfasst.
Das beachtliche Zentrumspotenzial der Gebiete Reusszopf - Täschmatte - Seetalplatz und Bahnhof Emmenbrücke wurde innerhalb dieser Planung erkannt. In einer gemeinsamen Vertiefung der im ESP aufgeworfenen Fragen soll diese wirtschaftliche wie städtebauliche Leistungskraft freigelegt werden. Die entsprechenden Arbeiten wurde bereits unter dem Titel "Masterplan Stadtzentrum Luzern Nord" aktiv aufgenommen und die Medien wurden am 3. Juni 2008 darüber informiert.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stützte der Regierungsrat die Autonomie der Gemeinden und ermöglicht diesen, ausnahmsweise interessante Unternehmungen mit erhöhter Verkehrsbelastung gegebenenfalls dann anzusiedeln, wenn die Gesamtverträglichkeit innerhalb einer Sondernutzungsplanung geprüft und als vertretbar beurteilt wurde. Kleinere und mittlere Betriebe werden innerhalb des insgesamt gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Gebietes von diesbezüglich zusätzlichen Bedingungen entlastet. Mit diesen Änderungen setzte der Regierungsrat den Richtplan in Kraft.
Richtplan und Erläuterungsbericht sowie Genehmigungsentscheid des Regierungsrates können auf den Internetseiten des Kantons
www.rawi.lu.ch
der Gemeinden Littau und Emmen sowie der Stadt Luzern eingesehen werden.
Kontakt:
Mike Siegrist
Abteilungsleiter Raumplanung in der Dienststelle Raumentwicklung
Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi)
Tel.: +41/ 41/228'51'89
E-Mail: mike.siegrist@lu.ch