Waldwirtschaft Schweiz / Economie forestière Suisse
Waldwirtschaft Schweiz: Kein Kniefall vor Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald"!
Solothurn (ots)
Endlich hat sich der Bundesrat zu seinen waldpolitischen Vorstellungen geäussert. Waldwirtschaft Schweiz begrüsst die ablehnende Haltung des Bundesrats zur Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald". Ein teilrevidiertes Waldgesetz, das der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag der Initiative gegenüberstellen will, muss sich jedoch von deren etatistischen Geisteshaltung deutlich abgrenzen. Für das weitere Vorgehen von Waldwirtschaft Schweiz wird der materielle Inhalt der Teilrevision des Waldgesetzes entscheidend sein. Der Bundesrat muss in seiner Botschaft der Wirtschaftlichkeit und dem unternehmerischen Handlungsspielraum der Waldeigentümer und ihrer Forstbetriebe Rechnung tragen.
Endlich hat sich der Bundesrat zu seinen waldpolitischen Vorstellungen geäussert. Offensichtlich haben es sich das Bundesamt für Umwelt und der Bundesrat mit ihrer Meinungsbildung schwer getan. Umso mehr begrüsst Waldwirtschaft Schweiz die klar ablehnende Haltung des Bundesrats zur Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald".
Die Schweizer Waldwirtschaft ist auch ohne Volksinitiative ein Vorbild in Sachen Nachhaltigkeit und Naturnähe. Der Schweizer Wald muss deshalb keineswegs gerettet werden, höchstens die Waldeigentümer und Forstbetriebe vor dieser Initiative. Deren Annahme würde die bereits heute weitgehende staatliche Einflussnahme auf die Waldwirtschaft noch verstärken und die Waldeigentümer und Forstbetriebe quasi entmündigen. Dabei befindet sich die Schweizer Waldfläche zu knapp drei Vierteln im Eigentum von öffentlichen Körperschaften wie politischen Gemeinden und Bürgergemeinden, was allein schon sicherstellt, dass die Anliegen der Öffentlichkeit an die Waldwirtschaft Gehör finden. Aus dieser Sicht stellt die Volksinitiative auch einen übertriebenen Eingriff in die Gemeindeautonomie dar.
Für das weitere Vorgehen und die Haltung von Waldwirtschaft Schweiz wird der materielle Inhalt der Teilrevision des Waldgesetzes entscheidend sein, welche der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag der Initiative gegenüberstellen will. Ein teilrevidiertes Waldgesetz muss sich von deren etatistischen Geisteshaltung deutlich abgrenzen. Der Bundesrat muss in seiner Botschaft der Wirtschaftlichkeit und dem unternehmerischen Handlungsspielraum der Waldeigentümer und ihrer Forstbetriebe Rechnung tragen.
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