economiesuisse - Selbstregulierung gestärkt
Anhang zum Swiss Code mit Präzisierungen zu Entschädigungen verabschiedet
Zürich (ots)
Der Vorstand von economiesuisse hat an seiner heutigen Sitzung einen Anhang zum "Swiss Code for Best Practice of Corporate Governance" mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von Verwaltungsräten und oberstem Management verabschiedet. Damit stärkt er die Selbstregulierung weiter. Bei seinem Entscheid hat er den eingegangenen Äusserungen im Rahmen der Vernehmlassung Rechung getragen.
Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die Flexibilität bewahrt. Kernpunkte sind:
- Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen Mitgliedern zusammen.
- Das Entschädigungssystem wird leistungsgerecht und ohne falsche Anreize ausgestaltet.
- Auf Abgangsentschädigungen oder "goldene Fallschirme" wird grundsätzlich verzichtet.
- Jährlich wird ein Entschädigungsbericht den Aktionären vorgelegt, mit einer Darlegung der Entschädigungspolitik.
- Die Generalversammlung soll sich entweder im Rahmen der Jahresrechnung und Entlastung der Organe oder in einer Konsultativabstimmung ausdrücklich zum Entschädigungsbericht äussern können.
Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren bewährt, das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Wie im Swiss Code vorgesehen, hat für economiesuisse der Arbeitsausschuss mit Prof. Peter Böckli konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Ein analytischer Bericht von Prof. Karl Hofstetter diente als Ausgangsbasis. Der abschliessende Entscheid lag in der Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse. Die Trägerorganisationen des Swiss Codes werden nun eingeladen, ihre Unterstützungserklärungen zu erneuern. Anschliessend wird der Swiss Code mit Anhang und überarbeiteten Erläuterungen publiziert werden.
Der vom Vorstand verabschiedete Text des Anhangs zum Swiss Code mit Empfehlungen zu den Entschädigungen ist bereits vollständig abrufbar unter www.economiesuisse.ch (Dossier "Corporate Governance").
Kontakt:
Thomas Pletscher: 044 421 35 35 oder 078 603 84 45,
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