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Widerstand gegen Vermögensteuererhöhung bekräftigt

Zürich (ots)

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) schlägt
eine neue Berechnungsgrundlage für die Vermögensteuer vor. Für bis zu
60 Prozent der nicht börsenkotierten Gesellschaften bedeutet dies 
eine Verdreifachung der Vermögensteuer. Um diese für KMU schädliche 
Regelung zu vehindern, haben sich Vertreter der Wirtschaftsverbände 
mit der SSK am 5. Dezember 2008 mit den zu einer ersten Aussprache 
getroffen. Das Gespräch fand in einer konstruktiven Atmosphäre statt 
und wird am 9. Januar 2009 fortgeführt. Allen Beteiligten ist daran 
gelegen, eine Lösung im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft zu 
finden.
Für die Bewertung von nicht börsenkotierten Unternehmen gilt bis 
Ende des Jahres die Wegleitung aus dem Jahre 1995, welche damals 
zusammen mit der Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften (VPAG)
ausgearbeitet wurde. Diese hat sich bewährt. Danach wird zur 
Ermittlung des Steuerwertes der Ertragswert des Unternehmens doppelt,
der Substanzwert einfach gewichtet. Neu soll als Mindestwert der 
Substanzwert verrechnet werden. Für nicht börsenkotierte 
Gesellschaften, die keinen Ertrag erwirtschaften, führt dies zu einer
Verdreifachung der Vermögenssteuer. Die neue Wegleitung soll per 1. 
Januar 2009 in Kraft treten, die fragwürdige Neubewertung (Randziffer
36 der Wegleitung) nach einer Übergangsfrist im Jahr 2011.
Ergebnis der ersten Aussprache: Meinungsunterschiede bekräftigt
Am 5. Dezember 2008 trafen sich Vertreter der Wirtschaft und der SSK 
zu einer ersten Aussprache. Die SSK legte ihre Überlegungen zur neuen
Berechnungsgrundlage der Vermögensteuer dar. Diese sind als 
Wegleitung abgefasst und - wie alle Kreisschreiben der SSK - als 
Empfehlung an die kantonalen Steuerverwaltungen im Sinne einer 
schweizweit einheitlichen Praxis zu verstehen. Die Wirtschaft stellte
klar, dass sie weder die juristische Beurteilung der SSK teilt, noch 
die aus der neuen Berechnungsgrundlage resultierende Steuererhöhung 
zu akzeptieren gewillt ist. Das Gespräch fand in einer konstruktiven 
Atmosphäre statt und wird am 9. Januar 2009 weitergeführt. Der 
Vorstand der SSK wird sich noch im Dezember mit dem Thema befassen. 
Allen Beteiligten ist daran gelegen, eine Lösung im Interesse der 
Schweizer Volkswirtschaft zu finden.
Wirtschaftsverbände kämpfen für KMU-taugliche Lösung
Die in Randziffer 36 der Wegleitung eingeführte Mindestbewertung 
widerspricht der unternehmerischen und ökonomischen Vernunft. Kann 
ein Unternehmen keinen Ertrag erwirtschaften, so müsste der 
Unternehmensinhaber Substanz aus der Unternehmung veräussern, um die 
Vermögensteuer überhaupt bezahlen zu können. Das schwächt die 
Unternehmung und ihre künftigen Ertragsaussichten. Die Änderung 
offenbart die Schwachstellen einer Substanzsteuer. Doch selbst bei 
börsenkotierten Gesellschaften ist nie allein der Substanzwert 
massgebend, sondern sind es vielmehr auch die Ertragserwartungen. 
Priorität für die Wirtschaft hat daher die Streichung von Randziffer 
36 der neuen Wegleitung.
Es kann nicht sein, dass über die Änderung einer Wegleitung eine 
solche Steuererhöhung ohne demokratische Legitimation eingeführt wird
und so unsere Wirtschaft schwächt. Die Steuererhöhung belastet vor 
allem die KMU, die 70 Prozent der Arbeitsplätze zur Verfügung 
stellen. Der Kanton Luzern hat die Schädlichkeit der Bestimmung 
erkannt und wird sie nicht einführen.

Kontakt:

Delegationsleiter der Wirtschaft: Thomas Staehelin,
thomas.staehelin@vpag.ch, 078 600 00 20
economiesuisse: Christoph Schaltegger,
christoph.schaltegger@economiesuisse.ch, 044 421 35 09
Schweizerischer Gewerbeverband: Marco Taddei, m.taddei@sgv-usam.ch,
031 380 14 15
Schweizerischer Treuhänderverband: Bruno Käch,
bruno.kaech@gewerbe-treuhand.ch, 031 382 10 85
Treuhand-Kammer: Erich Ettlin, erich.ettlin@bdo.ch, 041 368 13 36

Die neue Wegleitung der Steuerkonferenz:
http://www.steuerkonferenz.ch/pdf/ks_28_2008.pdf

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