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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 57/2009 57/2009: Parteien: Boss c. «Berner Zeitung» Beschwerde abgewiesen

Ein Dokument

Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Stimmungsbild einer öffentlichen Veranstaltung
Zusammenfassung
Stimmungsbild oder Stimmungsmache?
Wie weit dürfen Journalisten und Journalistinnen gehen, wenn sie 
über offizielle Anlässe wie Delegiertenversammlungen berichten? Was, 
wenn Betroffene nicht einverstanden sind mit dem Fokus der 
Berichterstattung? Diese Fragen diskutierte der Presserat im 
Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen einen Artikel der Berner 
Zeitung über die Delegiertenversammlung der Bernischen 
Lehrerversicherungskasse (BLVK). Der namentlich im Artikel erwähnte 
Beschwerdeführer beklagte u.a. die Verletzung der Wahrheitspflicht. 
Sein Ärger über den Artikel mag verständlich sein, dennoch hat der 
Presserat die Beschwerde abgewiesen. Dies weil der Journalistenkodex 
auch einseitige Standpunkte zulässt und sich Medienschaffende auf 
einzelne, subjektiv ausgewählte Aspekte beschränken dürfen. Die vom 
Beschwerdeführer behaupteten Unwahrheiten waren zudem nicht eindeutig
erstellt.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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