Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften nicht mehr verlängert
Bern (ots) - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2001 entschieden, die Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, nicht mehr zu verlängern. Die schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften müssen somit ab 25. Dezember 2001 Lösungen mit den Privatversicherern finden. Der Bundesrat ...