Regierung verzichtet vorerst auf eine Rentenerhöhung
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Juli 2022 entschieden, auf eine Rentenerhöhung per 1. Januar 2023 zu verzichten. Art. 77 des AHV-Gesetzes gibt der Regierung die Möglichkeit, die Renten durch Verordnung an die Preisentwicklung anzupassen. Dabei ist die Regierung jedoch an Vorgaben gebunden: Die Mindestrente gilt bei einer Preisentwicklung bis zu einem Stand des Landesindexes der ...