Anpassungen in der Prämienverbilligung
Vaduz (ots) - Per 1. Juli 2024 wird die Prämienverbilligungsverordnung angepasst. Mit dieser Teilrevision werden zwei Verordnungsbestimmungen angepasst, die sich als nicht praxistauglich erwiesen haben. Die erste Anpassung der Prämienverbilligungsverordnung betrifft die Einreichefrist. Gemäss der aktuell geltenden Verordnung sind die Anträge auf Prämienverbilligung bis zum 31. Oktober des Jahres, für welches die ...