Gewonnen hat der Kunde
Hamburg (ots) - Das Landgericht München hat heute im Eilverfahren den Rechtstreit zwischen Dyson und der Siemens-Electrogeräte GmbH entschieden: Dyson darf die Staubsauger-Werbekampagne nicht weiterführen. Gegen die groß angelegte Werbekampagne hatte das LG München I auf Antrag der Siemens-Electrogeräte GmbH wegen Irreführung eine Einstweilige Verfügung erlassen. Nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 100.000,- durfte Dyson seine Werbung bis ...
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