Beschwerden gegen Schengen/Dublin-Abstimmung
Gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über das Abkommen zu Schengen und Dublin wurden in mindestens zehn Kantonen Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Wegen der Irreführung und Täuschung der Stimmbürger ist nicht mehr gewährleistet, dass am 5. Juni 2005 der freie Wille der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck kommt. Es wird deshalb die Verschiebung des Abstimmungstermins ...
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