DGAP-Ad-hoc: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Highlight Communications AG:
28.09.2017 / 17:58 CET/CEST
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Registersperre gegen Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG aufgehoben
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat als Berufungsgericht mit einem heute
eröffneten Entscheid die Registersperre gegen die am 12. Juni 2017
bekanntgegebene Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG ("HLC")
aufgehoben und das Handelsregister angewiesen, die Eintragung umgehend
vorzunehmen. Der Entscheid des Kantonsgerichts, der den die Registersperre
bereits aufhebenden Entscheid der Vorinstanz vollumfänglich bestätigte, ist
sofort vollstreckbar. Die Registersperre war von der Constantin Medien AG
("CMAG") beantragt worden. Die CMAG hat erklärt, kein weiteres Rechtsmittel
gegen den Entscheid des Kantonsgerichts einzulegen.
Mit der Kapitalerhöhung der HLC, die nun in den nächsten Tagen eingetragen
werden wird, werden unter Verwendung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft
15.75 Mio. Aktien ausgegeben und das Aktienkapital der HLC auf CHF 63'000'000
erhöht. Nach der Ausgabe werden die Aktien durch die festübernehmende Bank
vollumfänglich bei der Highlight Event and Entertainment AG platziert, welche
damit einen Anteil von 25% an der Highlight Communications AG erwerben wird.
Infolge der Kapitalerhöhung fliessen der HLC Mittel im Umfang von EUR 81.9 Mio.
zu.
Die CMAG hat erklärt, sämtliche mit der HLC geführten Rechtsstreitigkeiten zu
beenden, und hat entsprechende Prozesserklärungen abgegeben. Die HLC wird die
zur Abwehr feindlicher Übernahmen beschlossenen Massnahmen, insbesondere die
zwei unabhängigen Stiftungen, denen gemäss ursprünglichem Plan Optionen zum
Erwerb der Mehrheit der Stammaktien sowohl bei der TEAM-Gruppe als auch bei der
Constantin Film AG eingeräumt werden sollten, rückabwickeln.
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