DGAP-News: Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
18.01.2018 / 09:30
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Studhalter Investment AG
Luzern, Schweiz,
und
Highlight Communications AG
Pratteln, Schweiz,
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Studhalter Investment AG, Luzern, Schweiz, und die Highlight Communications
AG, Pratteln, Schweiz (zusammen die "Bieter"), haben am 18. Dezember 2017 die
Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die
Aktionäre der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien"),
zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Constantin
Medien (ISIN DE0009147207), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital der Constantin Medien in Höhe von EUR 1,00, mit allen hiermit
verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung (jeweils eine
"Constantin-Aktie" und gemeinsam die "Constantin-Aktien"), gegen Zahlung einer
Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das "Übernahmeangebot")
veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots begann am 18.
Dezember 2017 und endet am 17. Januar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am
Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des
WpÜG verlängert.
1. Bis zum 17. Januar 2018, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland)
("Meldestichtag"), ist das Übernahmeangebot für 34.951.413 Constantin-Aktien
angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 37,34% des Grundkapitals
und der Stimmrechte der Constantin Medien.
2. Die Bieter hielten zum Meldestichtag unmittelbar keine Constantin-Aktien.
Jedoch hielt die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz
("HLEE"), eine mit den Bietern gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs.
5 S. 1 WpÜG, zum Meldestichtag 28.074.308 Constantin Aktien. Dies entspricht
einem Anteil von ca. 29,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin
Medien. Die HLEE hat sich gegenüber den Bietern in einer
Nichtandienungsvereinbarung dazu verpflichtet, die von ihr gehaltenen
Constantin-Aktien bis zum Ablauf der Andienungsfrist nach § 39c WpÜG weder an
Dritte zu veräußern noch im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen oder mit
Rechten Dritter zu belasten, dieses anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu
ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen.
3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieter noch mit ihnen
gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren
Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend
Constantin-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag
auch keine Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.
4. Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum
Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Constantin-Aktien, die von den
Bietern und den mit den Bietern gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen gehalten werden oder diesen nach § 30
WpüG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 63.025.721
Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 67,34% des Grundkapitals
und der Stimmrechte der Constantin Medien.
Luzern/Pratteln, den 18. Januar 2018
Studhalter Investment AG und Highlight Communications AG
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Fax: +41 61 816 67 67
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