Crossair wehrt sich gegen unbegründete Klage aus Paris
Basel (ots)
Die Swissair wurde vor dem Handelsgericht Paris eingeklagt. Klägerinnen sind die französischen Gesellschaften Holco und AOM Air Liberté. Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf eine Vereinbarung vom 31. Juli/1. August 2001, welche die SAirGroup und SAirLines mit den Klägerinnen abgeschlossen haben. Die Klägerinnen behaupten, dass Crossair von der SAirGroup und SAirLines im Rahmen dieser Vereinbarung mitverpflichtet worden sei. Die Crossair hatte von der Vereinbarung keine Kenntnis. Die Klage basiert auf drei angeblichen Grundlagen:
- Die «Groupe Swissair» habe sich verpflichtet, einen Betrag zu bezahlen, wovon noch 38.1 Mio. ausstehend seien.
- Ausserdem beanspruchen die Klägerinnen 22.4 Mio. für von AOM Air Liberté ausgestellte Flugtickets, die von den Passagieren nicht benutzt wurden.
- Schliesslich beanspruchen die Klägerinnen Schadenersatz in der Höhe von genau FFR 3 Mrd. (457.4 Mio.), im wesentlichen für geschäftliche Rufschädigung (perte de crédit d'entreprise)
Crossair hat von diesen angeblichen Forderungen erst durch Zustellung der Klage im November 2001 erfahren. Die Crossair ist der Auffassung, dass die Klage gegen sie nicht begründet ist und wird diesen rechtlichen Standpunkt mit Nachdruck vertreten.
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