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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Interkantonale Polizeieinsätze zu Gunsten des Bundes

Bern (ots)

Der Bundesrat erhöht Abgeltung
Der Bundesrat hat auf Ersuchen der Konferenz der
Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren beschlossen, die Abgeltung
für die Kantone bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des
Bundes auf den 1. Juni 2001 zu erhöhen. Die Kantone erhalten pro Tag
und eingesetzten Polizeibeamten neu CHF 400.- statt wie bisher CHF
200.-.
Ausserdem wurde die bisherige Praxis der Spesenentschädigung
übernommen und damit eine effektive Angleichung an die kantonale
Regelung erreicht. Den Kantonen werden somit die Kosten für
Verpflegung, Uebernachtung sowie An- und Rückreise vergütet. Diese
Anpassungen hat der Bund in die Verordnung über die finanziellen
Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR
120.6) aufgenommen.
Ausschlaggebend für die Entscheid des Bundesrates war, dass die
Kantone ihrerseits beschlossen haben, die Abgeltung bei gegenseitigen
Hilfeleistungen von CHF 75.- auf CHF 400.- heraufzusetzen. Dieser
Regelung sind bisher 19 Kantone beigetreten. Mit der Heraufsetzung
der Pauschale wird sichergestellt, dass dem Bund auch in Zukunft bei
Bedarf genügend Polizeikräfte aus den Kantonen zur Verfügung stehen.
Die letzten interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes
erfolgten während der Sondersession der UNO-Generalversammlung im
Juni 2000 in Genf sowie anlässlich der WTO-Ministerkonferenz und des
Jubiläums zum 50-jährigen Bestehen des Welthandelssystems im Mai
1998.

Kontakt:

Christian Gerber, Bundessicherheitsdienst, Tel. +41 31 323 96 41

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