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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Keine Globalregelung für Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

Bern (ots)

Der Bundesrat weist Forderungen von Kirchenbesetzern zurück
Der Bundesrat lehnt es ab, den Status von
Ausländerinnen und Ausländern, die sich illegal in der Schweiz
aufhalten, global zu regeln. In der Fragestunde des Nationalrates hat
die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
(EJPD), Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, am Montag in Beantwortung
einer Frage des Waadtländers Josef Zisyadis unterstrichen, das
Bundesamt für Flüchtlinge werde weiterhin jeden Fall einzeln prüfen.
Diese Haltung gilt auch für die Forderungen, die seit einiger Zeit
von verschiedener Seite zugunsten abgewiesener Asylsuchender und so
genannter "Papierloser" erhoben werden. Eine Globalregelung oder eine
"Amnestie" für diese Personengruppen wird nicht in Betracht gezogen.
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben die Komitees
"En quatre ans on prend racines" (Lausanne) und "Collectif des
sans-papiers" (Freiburg) in ihren Gemeinden Kirchenbesetzungen
organisiert, die von mehreren Vereinigungen und zahlreichen
Einzelpersonen unterstützt werden. Im Rahmen einer gezielten Aktion
sind der Bundesrätin bisher rund 750 individuell unterzeichnete
Standardprotestbriefe zugegangen. Darin wird sie aufgefordert, von
einer Ausweisung abzusehen.
Die Vorsteherin des EJPD hat für die Schwierigkeiten, in welche
Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus geraten können,
Verständnis. Sie ist deshalb weiterhin bereit, in Härtefällen
adäquate Lösungen zu finden. So ist es beispielsweise - namentlich
bei abgewiesenen Asylsuchenden - möglich, eine Aufenthaltsbewilligung
aus humanitären Gründen zu gewähren. Der Bundesrat lehnt es jedoch
ab, den Status von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung willkürlich
global zu regeln. Eine Globalisierung von "Papierlosen" könnte
nämlich weitere Personen ermutigen, in der Hoffnung auf eine spätere
"Amnestie" unerlaubt in die Schweiz einzureisen.
In der Fragestunde erinnerte Bundesrätin Metzler-Arnold in diesem
Sinne, dass gegen negative Asyl- und Wegweisungentscheide Beschwerde
an die von der Verwaltung unabhängige Asylrekurskommission erhoben
werden kann. Bei Asylverfahren werde zudem geprüft, ob aufgrund einer
schweren persönlichen Notlage eine vorläufige Aufnahme anzuordnen
sei, sofern vier Jahre nach Einreichen des Asylgesuchs noch kein
rechtskräftiger Entscheid ergangen ist. Wurde innerhalb dieser Frist
ein Wegweisungsentscheid rechtskräftig, hat die betroffene Person die
Schweiz jedoch unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer zu
verlassen.
Im Rahmen einer humanitären Aktion (HUMAK) beschloss der Bundesrat
im März 2000, rund 15 000 Personen, die vor Ende 1992 eingereist
waren, vorläufig aufzunehmen.

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