Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Presserohstoff: Prioritäten des BFF für eine gerechte und effiziente Behandlung von Asylsuchenden aus Afrika
Bern (ots)
1. Das BFF setzt Massnahmen um, welche es erlauben, Aussagen über die Wahrscheinlichkeit der von den Asylsuchenden während ihres Aufenthalts in den Empfangsstellen gemachten Angaben zu Identität und Herkunft zu machen. 2. Die neuen Asylverfahrenssektionen in den Empfangsstellen (seit August 2002, Projekt DUO) behandeln Gesuche aus Angola, der DR Kongo, Nigeria, Sierra Leone und Guinea prioritär. 3. Die Bundes- und Kantonsbehörden vollziehen prioritär Wegweisungen nach Afrika, welche von der Justiz verurteilte Personen oder Personen mit asozialem Verhalten betreffen. Wenn erforderlich, werden diese Wegweisungen mittels Sonderflügen (für den Zweck gecharterte Flugzeuge) vollzogen. 4. Abschluss der laufenden oder in Vorbereitung befindlichen bilateralen Verhandlungen mit für die Asylpolitik der Schweiz bedeutenden afrikanischen Ländern, zwecks Unterzeichnung und Umsetzung einiger Rückübernahme- oder Durchbeförderungsabkommen (namentlich mit: Nigeria, Elfenbeinküste, Ghana, Senegal, Angola). 5. Umsetzung von Programmen zur freiwilligen Rückkehr nach Angola und der DR Kongo, in Zusammenarbeit mit unseren üblichen Partnern. 6. Um den Wegweisungsvollzug, die korrekte Anwendung der Rückübernahme- und Transitabkommen sowie die Realisierung von freiwilligen Rückkehrhilfeprogrammen sicherstellen zu können, schickt das BFF Migrationsattachés in die Hauptstädte der betreffenden afrikanischen Staaten. Dieser Massnahme hat das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bereits zugestimmt. 7. Asylsuchende afrikanischer Herkunft werden nach ihrer mutmasslichen regionalen Herkunft unterschieden, damit ihre Verteilung auf die Kantone ausgewogen und gerecht erfolgt. Es gibt folgende geographische Unterscheidungen: Nordwestafrika; Zentralafrika (insbesondere Angola und die DR Kongo); Horn von Afrika; Golf von Guinea (insbesondere Nigeria und Kamerun) und die anderen Regionen. 8. Intensivierung der Koordination mit dem Bundesamt für Polizei (BAP) zur aktiven Bekämpfung des organisierten Verbrechens, welches die afrikanische Migration und Asylgesuche benutzt. Aktive Mitwirkung des BFF an den Aktivitäten der Fachabteilung des BAP, die mit der Bekämpfung des Menschenhandels und -schmuggels beauftragt ist.
9. Einsatz von unabhängigen, BFF-externen Vertrauenspersonen in den Empfangsstellen zur Unterstützung von nicht begleiteten minderjährigen Asylsuchenden, damit die Asylverfahren für alle Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller bereits in den ersten Tagen des Aufenthalts in der Schweiz beginnen können. 10. Prüfen der Möglichkeiten, wie die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union über Sicherheit und Migration (sogenannte Schengen-Dublin-Verhandlungen) an den Vorteilen der Verhandlungen der EU mit den afrikanischen Ländern teilhaben kann. 11. Erweiterung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Mitarbeitenden des BFF und des BFA zu Themen betreffend die Besonderheiten und Verschiedenheiten der Migration von Personen afrikanischen Ursprungs.