Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Verhandlungen über Schengen/Dublin fortgesetzt
(ots)Brüssel / Bern. 16.12.2002. Heute hat in Brüssel die fünfte Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Assoziierung der Schweiz an die Übereinkommen von Schengen und Dublin stattgefunden. Eine erste Lesung des Vertragsentwurfes konnte abgeschlossen werden. An der vorgängigen Expertenrunde konnten sodann insbesondere die noch offenen Fragen im Bereich des Waffenrechts geklärt werden. Die nächste Verhandlungsrunde findet voraussichtlich Mitte Januar 2003 statt.
Im Zentrum der heutigen Verhandlungsrunde stand der Vertragsentwurf, welcher auf der Grundlage des Schengen-Assoziationsvertrages zwischen der EU und Norwegen und Island erstellt wurde. Die Schweiz wird damit ein gestaltendes Mitwirkungsrecht bei der Entwicklung des zukünftigen Acquis erhalten. Sie wird an der Ausarbeitung neuer Massnahmen mitbeteiligt sein, jedoch nicht an der Abstimmung teilnehmen können. Die Souveränität der Schweiz bleibt indessen gewahrt: Vor der endgültigen Übernahme neuer Regeln in das schweizerische Recht ist die Zustimmung des zuständigen schweizerischen Gesetzgebers (je nach Gegenstand: des Bundesrates, des Parlaments oder des Volks) erforderlich. Die Verhandlungsdelegationen haben an der heutigen Sitzung intensiv über ausreichend lange Übernahmefristen diskutiert, welche es der Schweiz ermöglichen, Neuerungen im Rahmen der geltenden demokratischen Entscheidungsprozesse zu übernehmen.
An den Verhandlungen wurde auch kurz das Übereinkommen von Dublin angesprochen, welches in eine EG-Verordnung (Dublin II) überführt wird. Die Arbeiten daran sind auf politischer Ebene abgeschlossen. Die Parteien einigten sich, die entsprechenden Verhandlungen zu Dublin auf der Grund-lage der neuen Verordnung im Januar 2003 fortzusetzen.
Im Rahmen der Expertenrunde konnten heute in Brüssel die noch offenen Fragen im Bereich des Waffenrechts geklärt werden. Das Schengen Übereinkommen sieht zur Stärkung der inneren Sicherheit wirksame Instrumente vor, um die Herkunft von Waffen, die von Privaten missbräuchlich verwendet werden, feststellen zu können. Der militärische Bereich ist davon jedoch nicht betroffen. Das bedeutet konkret, dass die für das schweizerische Milizsystem übliche Abgabe von Dienstwaffen an Jungschützen und Wehrmänner sowie die Überlassung der Waffe zu Eigentum nach dem Austritt aus der Armee von den Schengener Bestimmungen nicht erfasst werden. Für die aktiven Armeeangehörigen wird es also auch unter Schengen möglich sein, die von der Armee abgegebenen persönlichen Waffen zu Hause aufzubewahren.
Die Verhandlungen verliefen in einem konstruktiven Klima. Insgesamt haben sich die Standpunkte weiter angenähert. Die Verhandlungen werden im Januar 2003 weitergeführt.
Weitere Auskünfte:
Urs Hammer, schweizerische Mission bei der EU, Brüssel, Tel. (0032) 02 286 13 29