Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bundesamt für Privatversicherungen wird Finanzdepartement unterstellt
Bern (ots)
26.03.2003. Finanzmarktfragen gehören zu den Kernkompetenzen des Eidg. Finanzdepartementes (EFD). Aus diesem Grund und zur vereinfachten Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde wird das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) per 1. Juli vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement ins EFD transferiert.
Die Frage, ob das Bundesamt für Privatversicherungen mit seinem engen Bezug zum Finanzmarkt im EJPD dem geeigneten Departement unterstellt ist, steht seit längerem im Raum und kam bereits bei den Verwaltungsreformen RR 93 und RVR 97 zur Sprache.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hatte im vergangenen Sommer ein Gutachtergremium unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martin Janssen mit der Prüfung der Versicherungsaufsicht beauftragt. Die Expertengruppe riet in ihrem Bericht "Transparenz in der Versicherungsaufsicht" vom 18. September 2002 die Überprüfung der Organisationsstruktur des BPV und dessen Ansiedlung im EJPD. Das Gremium empfahl gleichzeitig, das BPV ins Eidg. Finanzdepartement (EFD) zu überführen, ohne auf die anstehende Neuregelung der integrierten Finanzmarktaufsicht zu warten.
Die anschliessend eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretenden der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), der Eidg. Bankenkommission (EBK), des BPV und des EJPD-Generalsekretariats prüfte die Empfehlung und schloss einen vorzeitigen Transfer des BPV ins EFD nicht aus.
Eine vom Bundesrat Ende November 2001 eingesetzte Expertenkommission, unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Zimmerli, befasst sich zurzeit mit der Integration der Finanzmarktaufsichtsbehörden. Die Kommission ist für die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht (Bericht Zufferey) zuständig. An einer Medienorientierung vom 17. Februar 2003 schlug sie vor, in einem ersten Schritt die EBK und das BPV in eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit zusammenzuführen.
Deshalb hat der Bundesrat heute dem Antrag von EJPD und EFD zugestimmt, das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) per 1. Juli 2003 organisatorisch vom Justiz- und Polizeidepartement ins Finanzdepartement zu verlegen.
Finanzmarktfragen in einem Departement
Die Neuunterstellung des BPV bringt zahlreiche Vorteile in Sachen Finanzmarktfragen, die so in einem einzigen Departement behandelt werden können: Projektkoordination und Vorbereitung der Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde werden erleichtert. Der Austausch unter den verschiedenen Stellen, die sich mit Finanzmarktfragen auseinandersetzen wird vereinfacht und intensiviert.
International gesehen ist die Ansiedlung der Versicherungsaufsicht im Justiz- und Polizeidepartement ein Unikum. Im Ausland ist diese Aufsichtsbehörde vorwiegend beim jeweiligen Finanzdepartement, bei der Zentralbank oder dem Wirtschaftsdepartement angegliedert.
Weitere Auskünfte: Infodienst EJPD, Tel. 031 322 18 18
Ein umfassendes Dossier zum Thema kann auf der Website des EJPD gesichtet werden: www.ejpd.admin.ch