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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Ausrichtung der Revision des Lotteriegesetzes ist umstritten Bundesrat nimmt Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen

Bern (ots)

20.08.2003. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den
Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. Die 
Revisionsbedürftigkeit des 80- jährigen Gesetzes wurde anerkannt. 
Der Gesetzesentwurf für die Revision des Lotteriegesetzes ist in der 
Vernehmlassung indessen mehrheitlich kontrovers aufgenommen worden. 
Einerseits wurde die Beibehaltung des Lotteriemonopols der Kantone 
gefordert, anderseits wurde eine Marktöffnung im Lotteriebereich 
verlangt. Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für 
das weitere Vorgehen unterbreiten.
Die Ziele des Gesetzesentwurfes, der von einer aus Vertretern des 
Bundes und der Kantone zusammengesetzten Expertenkommission 
ausgearbeitet worden war, wurden in der Vernehmlassung positiv 
aufgenommen: Mit der Revision des Lotteriegesetzes sollen korrekt 
und transparent durchgeführte Lotterien und Wetten gewährleistet und 
die Gesellschaft vor schädlichen Auswirkungen der Spiele geschützt 
werden. Die Reinerträge aus den Spielen sollen zudem weiterhin 
gemeinnützigen oder wohltätigen Vorhaben zugute kommen.
Grösstenteils unbestritten waren ferner die Beibehaltung der 
Kompetenz der Kantone zur Verteilung der Mittel aus den Lotterie- 
und Wettfonds, die Schaffung einer zentralen Instanz für die 
Bewilligung und Beaufsichtigung von Grossveranstalterinnen sowie die 
vorgeschlagenen Neuerungen bei der Besteuerung der Spielgewinne 
(Wechsel von der Verrechnungssteuer zur Quellensteuer).
Monopol contra Marktöffnung
Einige wichtige Punkte des Gesetzesentwurfs waren hingegen 
umstritten, wobei die Stossrichtung der Kritik angesichts der völlig 
unterschiedlichen Erwartungen an das neue Lotteriegesetz diametral 
auseinander ging.
Die Fachdirektorenkonferenz, die Kantone und die zwei grossen 
Lotteriegesellschaften (Interkantonale Landeslotterie, Loterie 
Romande) setzten sich entschieden für die Beibehaltung des Status 
quo (Lotteriemonopol der Kantone) ein und sprachen sich gegen eine 
beschränkte Marktöffnung für neue Grossveranstalterinnen aus. Diese 
Kreise forderten zudem, auf die Festlegung von engen Schranken bei 
der Ausgestaltung der Spiele (maximale Auszahlungsquote) zu 
verzichten, den Bundessteuersatz zu senken und von einer 
Unterstellung der Lotterie- und Wettveranstalter unter das 
Geldwäschereigesetz abzusehen.
Die Spitzenverbände (Arbeitgeberverband, economiesuisse, 
Gewerkschaftsbund), Hilfswerke und Umweltschutzorganisationen sowie 
die Spielbanken- und Geldspielautomatenbranche forderten hingegen 
eine Marktöffnung. Sie kritisierten, dass der Gesetzesentwurf das 
Lotteriemonopol zementiere und damit einseitig die Kantone und die 
zwei von ihnen beherrschten Lotteriegesellschaften begünstige.
Weiteres Vorgehen
Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für die 
Ausrichtung der Revision des Lotteriegesetzes unterbreiten.
Weitere Auskünfte:
Luzius Mader, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 02

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