Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: EJPD: Spielbanken: Basisabgabesatz für B-Casinos festgelegt
Bern (ots)
15.10.2003. Der Bundesrat hat den Basisabgabesatz für die klei- neren touristischen Bergcasinos auf 20 Prozent und für die anderen Casinos mit einer B-Konzession auf 30 Prozent des Bruttospielertrages festgelegt. Dieser Satz findet in den Abgabeperioden 2002 und 2003 Anwendung.
Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes (SBG) verleiht dem Bundesrat die Kompetenz, während der ersten vier Betriebsjahre einer Spielbank die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und den Ba-sisabgabesatz entsprechend festzulegen
Aufgrund einer Gesamtanalyse hat der Bundesrat den Abgabesatz für die Perioden 2002 und 2003 der Casinos mit einer Konzession B nun wie folgt festgelegt: 20 Prozent des Bruttospielertrages (BSE) für die kleineren touristischen Bergcasinos (Arosa, Davos, St. Moritz und Zermatt) und 30 Prozent des BSE für die anderen Casinos (Bad Ragaz, Courrendlin, Crans, Granges-Paccot, Interlaken, Locarno, Mendrisio, Meyrin, Schaffhausen und Zürichsee).
Der Entscheid des Bundesrates trägt insbesondere den anfänglichen wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen und den Betriebsvorschriften der Spiel-banken Rechnung. Diese sind für B-Casinos, insbesondere für kleinere Bergcasinos, weniger günstig als für A-Casinos.
Der Basisabgabesatz für A-Casinos bleibt unverändert bei 40 Prozent des Bruttospielertrages.
Weitere Auskünfte: Ivan Pellegrinelli, Sekretariat ESBK, Tel. 031 323 14 78