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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Schweiz will Nigeria im Fall Abacha unterstützen Nigerianische Delegation bei Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold

Bern (ots)

19.11.2003. Die Schweiz hat im Fall Abacha bereits
umfangreiche Rechtshilfeakten übergeben und ist bereit, auch 
bezüglich der Rückgabe der gesperrten Vermögenswerte mit Nigeria 
zusammenzuarbeiten. Dies hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, 
Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am 
Mittwoch gegenüber der nigerianischen Finanzministerin betont.
Eine nigerianische Delegation weilt derzeit in der Schweiz, um 
technische Abklärungen bezüglich der Rückgabe von Abacha-Geldern zu 
treffen. Dabei wurde die Delegationschefin, die Finanzministerin 
Ngozi Okonjo Iweala, auch von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold 
empfangen.
Sie sei sich bewusst, dass Nigeria eine rasche Rückgabe der 
gesperrten Vermögenswerte erwarte, erklärte Bundesrätin Metzler- 
Arnold bei dem Treffen. Sie sicherte der nigerianischen Delegation 
zu, dass die Schweizer Behörden diesem Fall eine hohe Prioriät 
einräumten und wies auf die wirksame Gesetzgebung unseres Landes 
hin, um gegen das Phänomen der Potentatengelder vorzugehen.
Die EJPD-Vorsteherin wies zudem auf die rechtlichen Voraussetzungen 
für eine Rückgabe hin: Gemäss Rechtshilfegesetz ist eine Rückgabe 
von Vermögenswerten möglich auf der Grundlage eines rechtskräftigen 
Einziehungsentscheides des ersuchenden Staates. Nur in 
Ausnahmefällen – wenn die gesperrten Vermögenswerte offensichtlich 
kriminellen Ursprungs sind – ist eine Rückgabe ohne 
Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates möglich.
Bundesrätin Metzler-Arnold führte ferner aus, dass die 
Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund 640 Mio. USD im Rahmen 
eines noch hängigen Genfer Strafverfahrens gesperrt worden sind und 
nur ein Teil davon (rund 82 Mio. USD) zugleich im Rahmen des 
Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden ist. Das hierfür zuständige 
Bundesamt für Justiz wird demnach nicht alleine, sondern im 
Einvernehmen mit den Genfer Strafverfolgungsbehörden über die 
Rückgabe entscheiden können. Bundesrätin Metzler-Arnold erinnerte 
schliesslich daran, dass die Verfügung des BJ beim Bundesgericht 
angefochten werden kann.
Die nigerianische Delegation trifft sich am Donnerstag zu einem 
Informationsaustausch und zur Erörterung technischer Fragen mit 
Vertretern des BJ und des Eidg. Departements für auswärtige 
Angelegenheiten. Die Schweizer Delegation wird von BJ-Direktor 
Heinrich Koller geleitet.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 079 / 214 48 81

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