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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Gemischte Polizei-Patrouillen im Grenzgebiet Bundesrat genehmigt die Unterzeichnung eines Zusatzabkommens mit Frankreich

Bern (ots)

05.12.03. Der Bundesrat will die polizeiliche
Zusammenarbeit mit Frankreich und damit den Kampf gegen das 
grenzüberschreitende Verbrechen weiter verstärken. Künftig sollen im 
französisch- schweizerischen Grenzgebiet gemischte Patrouillen 
Dienst tun können. Der Bundesrat hat der Unterzeichnung eines 
entsprechenden Zusatzabkommens zugestimmt.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat das Zusatzabkommen mit ihrem 
französischen Amtskollegen, Nicolas Sarkozy, vereinbart. Das neue 
Abkommen ergänzt das bereits bestehende vom 11. Mai 1998 über die 
grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und 
Zollsachen zwischen der Schweiz und Frankreich. Es präzisiert die 
Grundlagen für den Einsatz gemischter Patrouillen und legt den 
Tätigkeitsbereich dieser Patrouillen sowie die Rechtsstellung der 
Polizistinnen und Polizisten fest, die in diesem Rahmen Dienst tun. 
Konkret ermöglicht das Abkommen eine verstärkte praktische 
Zusammenarbeit. Das heisst, dass künftig gemischte 
Polizeipatrouillen im schweizerisch-französischen Grenzgebiet 
eingesetzt werden können. Zudem bedeutet das Abkommen eine Ergänzung 
zum gemeinsamen Polizeikooperationszentrum in Genf.
Mit der Ermächtigung des Bundesrates wird die EJPD-Vorsteherin das 
Zusatzabkommen unterzeichnen.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst, Bundesamt für Polizei, 
Tel. 031 324 13 91

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