Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Abkommen zwischen der Schweiz und Rumänien über die Aufhebung der Visumpflicht
Bern (ots)
15.12.2003. Der Bundesrat hat heute das Visumabkommen zwischen der Schweiz und Rumänien genehmigt. Schweizerische und rumänische Staatsangehörige benötigen künftig kein Visum mehr, wenn sie in das jeweils andere Land reisen. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt heute Nachmittag beim Besuch von Staatspräsident Ion Iliescu bei Bundespräsident Pascal Couchepin. Das Abkommen tritt voraussichtlich im ersten Quartal 2004 in Kraft.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht sind ein gültiger Reisepass und die Absicht, sich weniger als 90 Tage innerhalb von sechs Monaten im anderen Vertragsstaat aufzuhalten und keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
In der Europäischen Union sind rumänische Staatsangehörige seit dem 1. Januar 2002 von der Visumpflicht befreit. Für die Schweiz erfolgt mit der Unterzeichnung des Abkommens ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und der EU.
Zudem hat die Schweiz seit 1996 ein Rückübernahmeabkommen mit Rumänien, das die gegenseitige Rückübernahme der Staatsangehörigen gewährleistet.
Weitere Auskünfte: Peter Zimmermann, IMES, Chef Sektion Visa und Grenzkontrolle Tel. 031 325 95 39