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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Abkommen zwischen der Schweiz und Rumänien über die Aufhebung der Visumpflicht

Bern (ots)

15.12.2003. Der Bundesrat hat heute das Visumabkommen
zwischen der Schweiz und Rumänien genehmigt. Schweizerische und 
rumänische Staatsangehörige benötigen künftig kein Visum mehr, wenn 
sie in das jeweils andere Land reisen. Die Unterzeichnung des 
Abkommens erfolgt heute Nachmittag beim Besuch von Staatspräsident 
Ion Iliescu bei Bundespräsident Pascal Couchepin. Das Abkommen tritt 
voraussichtlich im ersten Quartal 2004 in Kraft.
Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht sind ein 
gültiger Reisepass und die Absicht, sich weniger als 90 Tage 
innerhalb von sechs Monaten im anderen Vertragsstaat aufzuhalten und 
keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
In der Europäischen Union sind rumänische Staatsangehörige seit dem 
1. Januar 2002 von der Visumpflicht befreit. Für die Schweiz erfolgt 
mit der Unterzeichnung des Abkommens ein weiterer Schritt in 
Richtung Harmonisierung der Visumpolitik zwischen der Schweiz und 
der EU.
Zudem hat die Schweiz seit 1996 ein Rückübernahmeabkommen mit 
Rumänien, das die gegenseitige Rückübernahme der Staatsangehörigen 
gewährleistet.
Weitere Auskünfte:
Peter Zimmermann, IMES, Chef Sektion Visa und Grenzkontrolle
Tel. 031 325 95 39

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