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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Spielbankenverordnung wird revidiert

Bern (ots)

Bern, 30.03.2004. Mit der Revision der
Spielbankenverordnung wird der Progressionssatz für alle Spielbanken 
harmonisiert. Restriktionen im Spielangebot, denen Casinos mit einer 
Konzession B im Vergleich zu den Grand Casinos (Konzession A) 
unterliegen, werden vermindert. Das EJPD schickt den 
Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.
Die geltende Spielbankengesetzgebung ist auf den 1. April 2000 in 
Kraft getreten. Im Jahre 2002 haben die meisten neurechtlichen 
Spielbanken ihren Betrieb aufgenommen. Die Gesetzgebung hat sich 
weitgehend bewährt. Die Revision der Spielbankenverordnung trägt den 
Erfahrungen Rechnung, die in der Zwischenzeit gewonnen werden 
konnten.
Die Spielbanken werden abhängig vom erwirtschafteten 
Bruttospielertrag progressiv besteuert. Bisher steigt die 
Progression für die B-Casinos steiler an als für die A-Casinos. Neu 
soll der Progressionssatz vereinheitlicht werden: Für jede oberhalb 
des Schwellenwertes erwirtschaftete weitere Million steigt der 
Abgabesatz für alle Casinos um 0,5 Prozent. Die unterschiedlichen 
Schwellenwerte – 10 Millionen Franken für B-Casinos bzw. 20 
Millionen Franken für A-Casinos – werden jedoch beibehalten. 
B-Casinos sollen in Zukunft ihr Spielangebot aus den gleichen 
Tischspielarten zusammenstellen dürfen wie die Grand Casinos; die 
Zahl der Tischspiele bleibt aber beschränkt. Die für B-Casinos 
geltenden Höchsteinsätze und -gewinne werden erhöht.
Das EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung. Die 
Frist hierfür endet am 25. Juni 2004.
Weitere Auskünfte: 
Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05
Der Entwurf der Revision der Verordnung vom 23. Februar 2000 über 
Glückspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung), die 
Vergleichstabelle sowie den Erläuterungsbericht können auf folgender 
Internet Adresse abgerufen werden: www.esbk.admin.ch

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