Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Casino Zermatt: Nach Verzicht auf Konzession verfügt ESBK formellen Entzug
Bern (ots)
14. Juni 2004. Der Verwaltungsrat des Casinos Zermatt hat entschieden, auf die Spielbankenkonzession zu verzichten. Dies nach monatelangen erfolglosen Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Uebernahmepartnern zur Rettung der Spielbank. Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hat dem seit 28. September 2003 geschlossenen Casino die Konzession formell entzogen.
Mit dem Schreiben vom 9. Juni 2004 haben die Verantwortlichen der Spielbank Zermatt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) über ihre Absicht informiert, auf die Spielbankenkonzession zu verzichten, die ihr am 3. Dezember 2002 erteilt wurde.
Nach etwas weniger als einem Jahr seit der Eröffnung sah sich das Casino Zermatt mit ernsthaften finanziellen Problemen konfrontiert. Die Spielbank wurde von deutlich weniger Gästen besucht als erwartet. Sie konnte die im Businessplan vorgesehenen Umsätze nicht erzielen und geriet in die Verlustzone. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften müssen Spielbanken über genügend Eigenmittel verfügen. Diese Anforderungen hat das Casino Zermatt nicht mehr erfüllt. Deshalb hatte die ESBK die Konzession schon im vergangenen Dezember 2003 suspendiert.
Die Verantwortlichen der Spielbank haben intensiv nach Investoren, Uebernahmepartnern und nach Möglichkeiten gesucht, um den Spielbankenbetrieb auf eine erfolgreiche Basis zu stellen. Diese Bemühungen blieben ohne Erfolg. Der Verwaltungsrat hat deshalb entschieden, den Betrieb der Spielbank Zermatt definitiv einzustellen und auf die Konzession zu verzichten. Die ESBK hat hierauf am 10. Juni 2004 die Konzession formell entzogen.
Für weitere Auskünfte: Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05