Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bundesverwaltungsgericht soll den Betrieb plangemäss 2007 aufnehmen Bundesrat Blocher informiert über den Stand des Aufbauprojekts
Bern (ots)
18.06.2004. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt voraussichtlich seinen Betrieb plangemäss 2007 auf. Voraussetzung ist, dass das Parlament die Gesetzgebungsarbeiten bis dahin abgeschlossen hat. Während der ersten Jahre soll es in einem Provisorium im Raum Bern und frühestens 2010 in St. Gallen untergebracht werden.
Durch die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts werden 36 eidgenössische Rekurskommissionen und Beschwerdedienste der Departemente ersetzt und zu einer einzigen unabhängigen Gerichtsbehörde mit ca. 400 Mitarbeitenden zusammengeführt.
Die Abklärungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt des Kanton St. Gallen zeigen, dass der Bezugstermin in einem neuen Gebäude auf dem Chrüzacker frühestens 2010 möglich sein wird. Die Errichtung des Bundes- verwaltungsgerichts setzt den Abschluss der Gesetzgebungsarbeiten und eine Reihe von Bewilligungen und demokratischen Mitwirkungsverfahren voraus.
Provisorium in Bern ist zweckmässig und kostengünstig
Mit der Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 2007 wird der verfassungsrechtliche Auftrag der Justizreform rechtzeitig umgesetzt. Das Provisorium im Raum Bern ist sowohl von den Mietkosten als auch von den Personalkosten her nicht teurer als St.Gallen. Für das Personal ist das Provisorium zweckmässiger und komfortabler. Zudem bleibt damit die Leistungsfähigkeit der bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht erhält damit die Möglichkeit, in zwei Schritten in die definitiven Strukturen in St. Gallen zu wechseln, was sowohl für den Bund als auch für den Kanton St. Gallen vorteilhaft ist. Da die grössten Rekurskommissionen bereits heute in der Umgebung Bern untergebracht sind, könnten diese Räumlichkeiten vorläufig auch vom neuen Gericht genutzt werden. Eine Konzentration auf voraussichtlich drei Standorte für das Provisorium ist vorgesehen.
Gerichtskommission wählt Richterinnen und Richter
Bundesrat Christoph Blocher betonte am Freitag gegenüber den Medien und am Nachmittag gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden an einer Informationsveranstaltung in Bern, wie wichtig es ist, dass die Rekurskommissionen und Beschwerdedienste in vollem Umfang funktionsfähig bleiben. Der Übergang in die neue Struktur des Bundesverwaltungsgerichtes darf keine Pendenzenberge verursachen.
Für die Wahl der Richterinnen und Richter ist die Gerichtskommission des Parlaments zuständig, während das übrige Gerichtspersonal von einer vorzeitig gewählten Gerichtsleitung angestellt werden soll.
Weitere Auskünfte: Christoph Bandli, Projektleiter, Tel. 079 592 33 56