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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Spielbanken: Konzessionierungsphase abgeschlossen - alle Casinos in Betrieb

Bern (ots)

25. Juni 2004. Im Spielbankenbereich wurde 2003 die
Konzessionierungsphase abgeschlossen. Den 21 Casinos ist es innert 
kurzer Zeit gelungen, ein Angebot auf bemerkenswertem Niveau zu 
schaffen. Sie haben die mit der Aufhebung des Spielbankenverbotes 
verbundenen fiskalischen Erwartungen erfüllt.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) konnte im Jahr 
2003 die Konzessionierungsphase abschliessen. Die letzten sechs von 
insgesamt 21 bewilligten Casinos haben ihren Betrieb aufgenommen. Es 
handelt sich hierbei um die A-Casinos Montreux, Basel und St. Gallen 
sowie die B-Casinos Granges – Paccot, Locarno und Meyrin (in der 
jeweiligen Reihenfolge ihrer Eröffnung). Allerdings konnten zwei 
Betriebe den wirtschaftlich harten Bedingungen nicht standhalten: 
Die ESBK musste der Spielbank Arosa wegen schlechten 
Geschäftsganges, der zum Verzehr der Eigenmittel führte, die 
Konzession entziehen. Das gleiche Schicksal hat mittlerweile auch 
die Spielbank Zermatt getroffen, deren Konzession die ESBK im Jahr 
2003 vorläufig suspendiert hatte.
Erwartungen im fiskalischen Bereich erfüllt
Insgesamt ist es der schweizerischen Spielbankenbranche gelungen, 
sich innert kurzer Zeit ein bemerkenswertes Niveau in Bezug auf 
Spielangebot, Sicherheit und Sozialprävention zu erarbeiten. 
Gesamthaft betrachtet erzielten die Spielbanken wirtschaftlich gute 
Resultate. Die Casinos haben 2003 einen Bruttospielertrag von 
annähernd 561 Millionen Franken realisiert. Die Spielbankenabgabe 
belief sich auf 260,8 Millionen Franken. Davon gingen 223,8 
Millionen Franken an den Ausgleichsfonds der AHV und rund 37 
Millionen Franken an die Standortkantone der B-Casinos. Damit haben 
die Spielbanken die mit der Aufhebung des Spielbankenverbotes 
verbundenen Erwartungen erfüllt.
Schwerpunkt: Bekämpfung illegaler Glücksspiele
Grosse Aufmerksamkeit widmete die ESBK dem Bereich der Bekämpfung 
des illegalen Glückspiels. Im Berichtsjahr wurden 169 Strafverfahren 
eröffnet. Im gleichen Zeitraum traten 126 Entscheide in Rechtskraft. 
Die Geschäftslast wird voraussichtlich in diesem Bereich, in dem 
Ende 2003 363 Verfahren hängig waren, noch zunehmen.
Lotteriespielautomaten
Eine den heutigen Erfordernissen entsprechende Abgrenzung zwischen
Spielbankengesetz und Lotteriegesetz fehlt. In diesem Zusammenhang 
will die ESBK insbesondere die Frage klären, ob es sich bei den 
"Tactilo" - Geräten um Geldspielautomaten handelt, die dem 
Spielbankengesetz unterstellt sind. Deshalb hat die ESBK 
superprovisorisch die Installation von neuen "Tactilo" - Geräten 
vorläufig untersagt.
Weitere Auskünfte:	
Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05
Anmerkung: Der ausführliche Jahresbericht ist auf der Website der 
ESBK verfügbar (http://www.esbk.admin.ch).

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