Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Bundesgericht tritt nicht auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Bundesanwaltschaft ein
Bern (ots)
19.11.2004. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Indiskretion rund um den "Tourismus-Franken" wird nicht eingetreten. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte der Bundes- anwaltschaft in dieser Angelegenheit im Juni 2004 die Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Bundesangestellten wegen Amtsgeheimnisverletzung aufgrund der Annahme eines leichten Falles verweigert. Dagegen reichte die Bundesanwaltschaft Ende August Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Bundesgericht hält nun in seinem Entscheid fest, dass die Bundesanwaltschaft nicht zur Beschwerde gegen die Ermächtigungsverweigerung des EJPD legitimiert ist.
Eine Behörde des Bundes ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung oder bei eigenem, persönlichem Anfechtungsinteresse befugt, Beschwerde gegen Entscheide einer anderen Verwaltungsstelle des Bundes zu führen. Beide Möglichkeiten seien trotz ihrer Unabhängigkeit bei der Bundesanwaltschaft auszuschliessen, unter anderem da sie eine Behörde ohne eigene Rechtspersönlichkeit sei und nicht den kantonalen Staatsanwaltschaften gleichgestellt werden könne, so das Bundesgericht. Das EJPD hatte beantragt, die Beschwerde abzulehnen, soweit darauf eingegangen werden könne.
Zu der Indiskretion war es Anfang März gekommen, als das EJPD zu dem Bundesratsgeschäft des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements "Botschaft über die Finanzhilfe 2005- 2009 an die Schweiz Tourismus" einen Mitbericht zur Kürzung des entsprechenden Rahmenkredites verfasste und dieser Dritten zugespielt wurde.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Tel. 031 322 40 90