Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Treffen von Bundesrat Christoph Blocher mit Strafanstaltsdirektoren
Bern (ots)
08.12.2004. Bundesrat Christoph Blocher hat kürzlich die Direktorinnen und Direktoren von geschlossenen Gefängnissen der Schweiz auf deren Wunsch hin getroffen. Diese äusserten sich besorgt über die aktuelle Situation in den Gefängnissen und warnten insbesondere vor den Folgen der Änderungen des Strafgesetzbuches. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat den Verantwortlichen zugesichert, dass ihre Anliegen entweder bei der Ausführungsverordnung zum neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches berücksichtigt werden oder durch die Gesetzgebung.
Am Treffen mit Bundesrat Blocher nahmen die Direktorinnen und Direktoren der geschlossenen Gefängnisse, sowie je ein Direktor einer halboffenen Anstalt und eines Massnahmenzentrums (unter anderem mit Verwahrungsvollzug) teil. Sie hatten diese Unterredung verlangt, weil sie besorgt sind über die Situation in den geschlossenen Gefängnissen der Schweiz und insbesondere über die Entwicklung, die bevorsteht, wenn der allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Jahr 2006 in Kraft tritt.
Bundesrat Blocher nimmt die Sorgen Ernst und hat zugesichert, dass er sich einsetzen wird, dass im Bereiche der Ausführungsverordnung des Strafgesetzbuches eine Regelung für die anstehenden Probleme gefunden wird.
Grosse Probleme bereitet der hohe Ausländeranteil. In geschlossenen Strafanstalten sind bis zu 80 Prozent der Insassen Ausländer. Einer der Direktoren schilderte die Situation folgendermassen: von 180 Insassen sind 90 Prozent Ausländer. Sie stammen aus 62 Nationen. Ungefähr 20 Prozent sind Analphabeten.
Die Direktoren beklagen vor diesem Hintergrund insbesondere die völlig ungenügenden Urlaubsregelungen im neuen Strafgesetzbuch. Häftlinge, gegen die eine Aus- oder Wegweisungsverfügung vorliegt, sowie Kriminaltouristen und abgewiesene Asylbewerber sollen keinen Rechtsanspruch auf Hafturlaub haben. Auch ein Anspruch dieser Häftlinge auf das Arbeits- und Wohnexternat sei verfehlt. Denn Massnahmen, die eine schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft zum Ziel haben, sollen nicht auf Häftlinge angewendet werden, die nach der Strafverbüssung die Schweiz verlassen müssen.
Die Gefängnisbehörden beklagen, dass die Landesverweisung als Nebenstrafe wegfällt und nur noch durch die Ausländerbehörde verfügt werden soll. Schliesslich betrachten sie den Sanktionskatalog als ungenügend, weil namentlich die Busse als Disziplinarsanktion nicht vorgesehen wurde.
Weitere Auskünfte:
Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 04