Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegenden Misshandlungen Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates
Bern (ots)
13.12.2004. Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Anti-Folter-Ausschuss bei seinem letzten Besuch in der Schweiz keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegenden Misshandlungen festgestellt hat. Einige seiner Empfehlungen sind zudem bereits umgesetzt worden, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses schreibt.
Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" besuchte vom 20. bis 24. Oktober 2003 das Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich-Kloten und den Transitraum des Flughafens Zürich-Kloten. Bereits beim Abschluss ihres Besuches teilte die Delegation Vertretern des Bundes und des Kantons Zürich mit, dass sie keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt hatte. In seinem im März 2004 dem Bundesrat zugestellten Bericht äusserte sich der Ausschuss detailliert über die Verhältnisse im Ausschaffungsgefängnis und im Transitraum und richtete eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Informationsbegehren an die Schweizer Behörden.
Gute Behandlung
Die Delegation hat weder seitens der im Flughafengefängnis inhaftierten Personen noch seitens der Ausländer, die im Zentrum für zurückgewiesene Passagiere und in den für Asylbewerber bestimmten Räumlichkeiten zurückgehalten werden, Meldungen über Misshandlungen erhalten, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme befriedigt fest. Vielmehr haben sich zahlreiche Inhaftierte und zurückgehaltene Ausländer gegenüber der Delegation positiv über die Behandlung durch das Überwachungspersonal geäussert.
Medizinische Untersuchung
Der Bundesrat legt in seiner mit dem Kanton Zürich verfassten Stellungnahme dar, welche Massnahmen ergriffen worden oder vorgesehen sind, um die Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen. Der Ausschuss empfiehlt unter anderem, jeden Ausländer, dessen Rückführung gescheitert ist, medizinisch untersuchen zu lassen. Bereits unmittelbar nach dem Besuch wurden Massnahmen ergriffen, um diese Empfehlung des Ausschusses umzusetzen. Ab Anfang 2005 wird zudem aufgrund einer weiteren Empfehlung des Ausschusses den zurückgewiesenen Passagieren und Asylbewerbern, die während einer längeren Zeit in der Transitzone des Flughafens festgehalten werden, täglich ein Ausgang im Freien angeboten. Die Stellungnahme des Bundesrates enthält ferner Antworten auf die Kommentare und Informationsbegehren des Ausschusses.
Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative zustande gekommene "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von 45 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Der Ausschuss organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht. Er versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzuges verbessern, wo dies nötig ist.
Die Stellungnahme des Bundesrates kann auf der Website des Bundesamtes für Justiz (http://www.ofj.admin.ch/) unter "Dienste" / "Straf- und Massnahmenvollzug" abgerufen werden.
Weitere Auskünfte:
Shishu von Barnekow Meyer, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40 91