Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Missbräuchliche Sterilisationen verhindern Bundesrat setzt das Sterilisationsgesetz auf den 1. Juli 2005 in Kraft
Bern (ots)
14.06.2005. Sterilisationen dauernd urteilsunfähiger Personen sind in Zukunft nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt.
Das Sterilisationsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen in Zukunft ein medizinischer Eingriff zur Aufhebung der Fortpflanzungs- fähigkeit einer Person zulässig ist. Eingriffe, wie sie bis in die Achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts vorgekommen sind und nach heutiger Auffassung teilweise als missbräuchlich erscheinen, sollen sich in Zukunft nicht mehr wiederholen. Die Sterilisation von Personen, die auf die Dauer urteilsunfähig sind, ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig. Zudem muss die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde einem solchen Eingriff zustimmen.
Die Sterilisation einer erwachsenen urteilsfähigen Person darf ferner nur vorgenommen werden, wenn die betroffene Person umfassend über den Eingriff informiert worden ist und diesem frei und schriftlich zugestimmt hat.
Weitere Auskünfte:
Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 87