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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Missbräuchliche Sterilisationen verhindern Bundesrat setzt das Sterilisationsgesetz auf den 1. Juli 2005 in Kraft

Bern (ots)

14.06.2005. Sterilisationen dauernd urteilsunfähiger
Personen sind in Zukunft nur in Ausnahmefällen und unter strengen 
Voraussetzungen möglich. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über 
Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen auf den 1. Juli 
2005 in Kraft gesetzt.
Das Sterilisationsgesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen in 
Zukunft ein medizinischer Eingriff zur Aufhebung der Fortpflanzungs- 
fähigkeit einer Person zulässig ist. Eingriffe, wie sie bis in die 
Achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts vorgekommen sind und nach 
heutiger Auffassung teilweise als missbräuchlich erscheinen, sollen 
sich in Zukunft nicht mehr wiederholen. Die Sterilisation von 
Personen, die auf die Dauer urteilsunfähig sind, ist nur in 
Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen zulässig. Zudem 
muss die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde einem solchen Eingriff 
zustimmen.
Die Sterilisation einer erwachsenen urteilsfähigen Person darf 
ferner nur vorgenommen werden, wenn die betroffene Person umfassend 
über den Eingriff informiert worden ist und diesem frei und 
schriftlich zugestimmt hat.
Weitere Auskünfte:
Hermann Schmid, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 87

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