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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Norwegen

Bern (ots)

16.06.2005. Die Schweiz hat heute mit Norwegen ein
Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die 
Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider Parteien als auch 
die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen.
Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, 
Bundesrat Christoph Blocher und der norwegische Botschafter in der 
Schweiz, Herr Petter Forberg, haben heute Donnerstag ein 
Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Königreich 
Norwegen unterzeichnet. Das Abkommen regelt sowohl die Rückübernahme 
der eigenen Staatsangehörigen beider Parteien als auch die 
Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, welche 
ihren letzten rechtsmässigen Aufenthalt in einem der beiden Staaten 
hatten oder dort als Flüchtlinge anerkannt wurden. Ferner regelt das 
Abkommen den Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei.
Damit hat die Schweiz bisher 34 Rückübernahmeabkommen mit 37 Staaten 
abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Rückübernahmeabkommen, die 
zum Teil ebenfalls Transitbestimmungen enthalten.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM / 031 325 93 
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