Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Norwegen
Bern (ots)
16.06.2005. Die Schweiz hat heute mit Norwegen ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider Parteien als auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen.
Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Bundesrat Christoph Blocher und der norwegische Botschafter in der Schweiz, Herr Petter Forberg, haben heute Donnerstag ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und dem Königreich Norwegen unterzeichnet. Das Abkommen regelt sowohl die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider Parteien als auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, welche ihren letzten rechtsmässigen Aufenthalt in einem der beiden Staaten hatten oder dort als Flüchtlinge anerkannt wurden. Ferner regelt das Abkommen den Transit durch das Gebiet der anderen Vertragspartei.
Damit hat die Schweiz bisher 34 Rückübernahmeabkommen mit 37 Staaten abgeschlossen. Es handelt sich dabei um Rückübernahmeabkommen, die zum Teil ebenfalls Transitbestimmungen enthalten.
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Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM / 031 325 93 50