Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Visum- und Rückübernahmeabkommen mit Macao
Macao (ots), 31.10.2005. Der schweizerische Generalkonsul in Hongkong, François Barras, hat am Freitag, 28. Oktober 2005, gemeinsam mit den Behörden von Macao die Abkommen über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht und über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt unterzeichnet.
Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Passes der Besonderen Verwaltungsregion Macao können ab Inkrafttreten des Abkommens am 1. Dezember 2005 ohne Visum zu Besuchs-, touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die Schweiz einreisen. Die Einreise zu Erwerbszwecken oder für eine Aufenthaltsdauer von über drei Monaten untersteht weiterhin der Visumpflicht. Für Inhaber/innen eines Passes der Volksrepublik China bzw. für Reisen ins chinesische Mutterland ist in jedem Fall ein Visum erforderlich.
Die beiden Abkommen, welche auch für das Fürstentum Liechtenstein und seine Staatsangehörigen gelten, entsprechen denen, welche die Schweiz mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Sie mussten dem Sonderstatus von Macao nach dem Prinzip "ein Land, zwei Systeme" angepasst werden.
Die Abkommen sollen die engen Beziehungen zwischen der Schweiz und Macao weiter konsolidieren. Sie orientieren sich an den Abkommen, die im Jahre 2000 mit Hongkong über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht und über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt abgeschlossen wurden. Der Bundesrat erhofft sich von der Visumerleichterung vor allem positive Impulse für die einheimische Tourismuswirtschaft. Überdies sehen beide Abkommen eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und der Schleppertätigkeit vor.
Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 325 93 50