Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Angemessener Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie Patentgesetz wird modernisiert
(ots)Bern, 23.11.05. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Patentgesetzes verabschiedet. Die Revision passt das Patentrecht dem technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre an. Sie will das innovative Klima sowie das Wirtschaftswachstum in der Schweiz fördern. Als Schwerpunkt stellt sie einen angemessenen Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie sicher. Die Interessen der Wirtschaft und die Anliegen der breiten Gesellschaft, namentlich ethische und soziale Gesichtspunkte, werden in der Revision ausgewogen berücksichtigt.
Der Bundesrat befürwortet seit über 15 Jahren einen angemessenen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Die Chancen der Biotechnologie können nur ausgeschöpft werden, wenn auch Erfindungen auf diesem zukunftsträchtigen Gebiet angemessen geschützt werden. Der Schutz soll einerseits wirksam sein und andererseits auch klare Schranken enthalten. Die Schranken sollen eine Beeinträchtigung der Forschung und der Weiterentwicklung von Erfindungen vermeiden und einen Ausgleich zwischen den vielfältigen Interessen von Gesellschaft, Ethik, Forschung und Wirtschaft bestmöglich herstellen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Ziel auf der Grundlage der insgesamt ausgewogenen Vorlage zur Revision des Patentgesetzes erreicht werden kann. Von der Patentierung klar zu unterscheiden ist die Zulassung von gentechnologischen Verfahren und Erzeugnissen. Die Zulassung ist Voraussetzung für jede Anwendung und Vermarktung solcher Verfahren und Erzeugnisse; die Patentierung gibt dem Patentinhaber einzig das Recht, andern die Benützung seiner Erfindung zu verbieten.
Neben Vorschlägen für einen angemessenen Patentschutz von biotechnologischen Erfindungen sieht der Revisionsentwurf des Patentgesetzes eine Exportlizenz für patentgeschützte Arzneimittel an Entwicklungsländer mit fehlender oder ungenügender Produktionskapazität auf dem pharmazeutischen Gebiet vor, um ihnen einen besseren Zugang zu patentgeschützten Arzneimitteln zu verschaffen. Der Entwurf trägt sodann einer Reihe von nationalen und internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Hervorzuheben sind Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie an Geistigem Eigentum sowie die Regelung, wonach der erlaubte Paral- lelimport von marken- oder urheberrechtlich geschützten Produkten nicht wegen einem für das Produkt nebensächlichen Patent verhindert werden kann. Im Übrigen soll für das Patentrecht der geltende Grundsatz der nationalen Erschöpfung festgeschrieben werden, die es dem Patentinhaber erlaubt, sich innerhalb der Grenzen des Kartellrechts gegen Parallelimporte zu wehren. Der Bundesbeschluss zur Genehmigung des Patentrechtsvertrags beinhaltet schliesslich auch die für eine Ratifizierung dieses Vertrags erforderlichen Anpassungen des Patentgesetzes.
Innovation und geistige Leistungen bilden die Quelle und den Rohstoff für wirtschaftliches Wachstum in unserer wissensbasierten Gesellschaft. Der Schutz von Erfindungen durch Patente ist eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung der Innovationskraft. Diese Revision ist die zweite von drei Tranchen der Patentrechtsrevision. Eine erste Tranche, welche die Genehmigung von zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem beinhaltet, wurde dem Parlament bereits überwiesen. Die dritte Tranche soll die Gerichtsbarkeit in Patentsachen vereinheitlichen und eine Berufsregelung für Patentanwälte schaffen. Darüber wird der Bundesrat nächstes Jahr entscheiden.
Weitere Auskünfte: Felix Addor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Tel. 031 322 48 02