Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien unterzeichnet
(ots)Bern, 16.12.2005. Die Schweiz hat ein Rückübernahmeabkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme von Angehörigen beider Staaten und aus Drittstaaten. Der Transit durch das Staatsgebiet und über die Flughäfen der Vertragsparteien wird im Abkommen ebenfalls geregelt.
Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, und Simon Mark Featherstone, britischer Botschafter in der Schweiz, haben das Rückübernahmeabkommen am Freitag unterzeichnet.
Dieses Abkommen sieht die Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen beider Vertragsparteien sowie von Personen vor, die im Vereinigten Königreich ein besonderes Anwesenheitsrecht besitzen (Right of Abode). Dieses Recht wird an Personen erteilt, die aufgrund von Geburt, Adoption, Verwandtschaft oder Einbürgerung eine enge Beziehung zum Vereinigten Königreich nachweisen können, ohne dass sie britische Staatsangehörige sind. Zudem regelt das Abkommen auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, sofern ihnen die letzte dauerhafte Aufenthaltsbewilligung oder das letzte Visum durch eine der beiden Vertragsparteien erteilt worden ist. Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen selbst dann vorgesehen, wenn ihnen keine Aufenthaltsbewilligung und kein Visum erteilt wurde. Schliesslich werden auch der Transit durch das Staatsgebiet der anderen Vertragspartei und der Flughafentransit geregelt.
Das Abkommen entspricht den Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz bereits mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Es gilt in Bezug auf die Schweiz für die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein, in Bezug auf das Vereinigte Königreich für England, Wales, Schottland und Nordirland.
Dieses Abkommen vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz bei der Bekämpfung der illegalen Migration bereits zur Verfügung stehen. Die Schweiz hat bisher 35 derartige Abkommen unterzeichnet. Die Liste der Abkommen kann auf der Internet-Website www.bfm.admin.ch aufgerufen werden.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 325 93 50