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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Eckwerte für Staatsvertrag festgelegt

Bern (ots)

Die Zukunftschancen für den interkontinentalen
Flughafen Zürich-Kloten bleiben intakt. Die Schweiz und Deutschland
haben eine politische Lösung im Ringen um den Staatsvertrag für den
Anflugverkehr auf den Flughafen Zürich erzielt. Bundespräsident
Moritz Leuenberger und Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig haben sich
in den wichtigen Punkten auf Leitplanken für die kommenden
Verhandlungen geeinigt. Die Verhandlungs-Delegationen haben nun bis
Herbst 2001 Zeit, einen Konsens über die weiteren Einzelheiten des
Staatsvertrags zu finden.
Die Schweiz und Deutschland wollen eine politische
Verhandlungslösung finden, die eine faire und nichtdiskriminierende
Lösung für einen Staatsvertrag ermöglicht. Zentrale Diskussionspunkte
waren die Zahl der Anflüge über süddeutsches Gebiet und die deutsche
Forderung nach einem Wochenend- und Nachtflugverbot. Weitere wichtige
Themen waren die Wahl der Flugroute sowie allfällige
Sofortmassnahmen, die bereits nach Paraphierung des Staatsvertrags in
Kraft treten sollen.
Die beiden Delegationen haben sich nach fünfstündigen sehr
harten Diskussionen auf die folgenden Punkte geeinigt:
  • Die Zahl der Anflüge über süddeutschem Gebiet wird auf 100.000 festgelegt. Sie sollen möglichst gleichmässig auf die beiden Pisten 14 und 16 verteilt werden. Diese Regelung tritt erst nach Ablauf von dreieinhalb Jahren (41 Monate nach der Paraphierung des Straatsvertrags) in Kraft.
  • Das von Deutschland ursprünglich geforderte Verbot der Flüge über Süddeutschland ist vom Tisch, stattdessen wurde eine Zeit ohne Flüge vor 9.00 Uhr und nach 20.00 Uhr an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen vereinbart.
  • Während der Nacht herrscht über süddeutschem Gebiet ein Flugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr.
  • Als Sofortmassnahme wurde die Einführung einer Nachtruhezeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ab 1. September vereinbart.
  • Bei Abflügen Richtung Norden gilt entsprechend den ICAO-Planungswerten ein Mindestabstand zur deutschen Grenze von etwa 2 nautischen Meilen (rund 3,5 km).
Für die Umsetzung dieser Massnahmen wurde eine maximale
Uebergangsfrist von dreieinhalb Jahren vereinbart. Dabei sind die
Massnahmen nach Massgabe ihrer technischen, betrieblichen und
juristischen Machbarkeit sukzessive umzusetzen.
Acht Jahre nach seiner Paraphierung soll der Staatsvertrag unter
der Berücksichtigung der Bewegungszahlen, Lärmbelastung und
Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüft werden. Eine gemeinsame Kommission
soll die Umsetzung des Vertrages begleiten.
Die nächste Verhandlungsrunde auf technischer Ebene ist auf
den 1. Juni 2001 festgelegt worden.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

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