Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Lehren für künftige Konzessions-Versteigerungen
Bern (ots)
Der Bund soll Lehren aus der Versteigerung der UMTS-Konzessionen ziehen, jedoch an der Zuständigkeit der Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom für das Konzessionsierungsverfahren festhalten. Dies empfiehlt das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in einem Bericht an die Finanzdelegation. Neu soll der Bundesrat finanzielle Eckwerte für die Auktionen festlegen können. Das UVEK wird die nötigen Verordnungsänderungen beantragen.
Das UVEK hat im Zusammenhang mit der Versteigerung der UMTS-Konzessionen am vergangenen 6. Dezember, die einen Erlös von knapp über dem Minimalpreis liegenden 205 Millionen Franken erbrachte, Abklärungen veranlasst. Die ComCom wurde beauftragt, einen Bericht über den Ablauf der Vergabe und das finanzielle Ergebnis zu erstatten. Parallel dazu überprüfte eine UVEK-interne Arbeitsgruppe die bestehenden Kompetenzverteilung. In seiner Beurteilung zuhanden der Finanzdelegation der Eidg. Räte hält das UVEK fest, die ComCom habe den Entscheid professionell vorbereitet und korrekt getroffen. Finanziell vermöge das Ergebnis jedoch nicht zu befriedigen. Deshalb seien für künftige Auktionen Lehren zu ziehen.
An der Kompetenzverteilung zwischen ComCom und Bundesrat soll festgehalten werden. Sie bringt eine klare Zuweisung der Verantwortung für den Konzessionsierungsprozess und vermeidet es, den Bundesrat in einen Interessenkonflikt als Haupteigentümer der Swisscom und als Marktregulator zu bringen. Zu prüfen ist, ob der Bundesrat über die Art des Verfahrens (Auktion oder Kriterienwettbewerb) entscheiden soll.
Auktion soll abgebrochen werden können
In der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) soll auch das Ziel eines angemessenen Konzessionserlöses explizit genannt werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Funkkonzession ein knappes öffentliches Gut ist.
Zudem ist in der FDV .die Möglichkeit vorzusehen, dass der Bundesrat für jede einzelne Auktion finanzielle Eckwerte festlegen kann. Damit kann sichergestellt werden, dass die ComCom das Ziel eines angemessenen Preises berücksichtigt. Schliesslich soll in der FDV verankert werden, dass die Konzessionsbehörde ein Ausschreibungsverfahren jederzeit unter gewissen Bedingungen abbrechen oder die Mindestgebotssumme erhöhen kann.
Straffung des Versteigerungsverfahrens
Das UVEK unterstützt die Absicht des ComCom, künftig mehr Flexibilität und eine schrittweise Präzisierung der Rahmenbedingungen vorzusehen. Positiv bewertet wird auch die Absicht für eine zeitliche Straffung des Vergabeverfahrens sowie der Vorschlag, den letzten Ausstiegstermin nicht zu nahe bei der Auktion festzulegen.
Das UVEK wird dem Bundesrat die notwendigen Verordnungsänderungen beantragen sowie die übrigen Umsetzungsschritte in die Wege leiten.
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UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation; Presse- und Informationsdienst.