Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Für eine grössere Unterstützung des Agglomerationsverkehrs
Bern (ots)
Die Mobilität wird in den nächsten zwanzig Jahren vor allem in den Städten und Agglomerationen weiter zunehmen. Dies kann zu einem Zusammenbruch des Verkehrssystems führen mit entsprechenden negativen Auswirkungen für Anwohner, Verkehrsteilnehmer und Umwelt. Die Expertengruppe 'Finanzierung des Agglomerationsverkehrs' vertritt deshalb die Auffassung, dass das hohe Verkehrsaufkommen in den Agglomerationen nur bewältigt werden kann, wenn der Bund die Projekte der Kantone und Gemeinden vermehrt unterstützt. In ihrem Bericht an das UVEK schlägt die Gruppe eine neue Verfassungsgrundlage und zusätzliche finanzielle Mittel vor.
In der Schweiz leben rund siebzig Prozent der Bewohner in den Städten und Agglomerationen. Hier entsteht auch der grösste Teil des Verkehrs. Neben der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und der Modernisierung der Bahnen, gehört auch der Agglomerationsverkehr zu den Herausforderungen der öffentlichen Hand. Die für den Agglomerationsverkehr in erster Linie zuständigen Kantone und Gemeinden müssen den zunehmenden Verkehr in einer Form bewältigen, bei der sie die Effizienz des Verkehrssystems verbessern, gleichzeitig aber auch die Lebensqualität und die Umweltbelange berücksichtigen.
Damit diesen Anliegen entsprochen werden kann, wird nach der von Ständerat Peter Bieri geleiteten Expertengruppe der Bund zusätzlich zur Weiterführung der bisherigen Aufgaben im Verkehrsbereich eine stärkere Rolle in der Unterstützung und Koordination des Agglomerationsverkehrs - Schiene, Strasse und Langsamverkehr (Fussgänger und Velos) - übernehmen müssen. Er selber kann jedoch diese Aufgaben nur lösen, wenn er über zusätzliche finanzielle Mittel verfügt, um die Projekte der Kantone und Gemeinden zu unterstützen.
Die Investitionsbedürfnisse für Schiene und Strasse in den Agglomerationen für die nächsten zehn Jahre werden auf fünf bis sieben Milliarden Franken geschätzt.
Mehr finanzielle Mittel
Die zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes für den Agglomerationsverkehr betragen jährlich ungefähr 300 Mio. Franken. Diese sind für Beiträge an Investitionen sowohl des Schienen- (z. B. S-Bahnen, Stadtbahnen) als auch des Strassenverkehrs vorgesehen. Nach eingehender Abklärung verschiedener Varianten schlagen die Experten folgende Massnahmen vor, damit diese Bundesbeiträge finanziert werden können:
- Aenderung von Art. 86 der Bundesverfassung, damit in vermehrtem Masse Investitionen (Schiene und Strasse) für den Agglomerationsverkehr aus dem Mineralölsteuerzuschlag unterstützt werden können.
- Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um fünf Rappen pro Liter Treibstoff zugunsten dieser Investitionen ("Agglomerationsfünfer"). Diese Massnahme bringt ungefähr 320 Millionen Franken pro Jahr.
Die Experten schlagen vor, die Verkehrstrennungsverordnung wieder anzuwenden bis die vorgeschlagene Verfassungsänderung realisiert ist. Die Anwendung der Verkehrstrennungsverordnung wurde im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 sistiert. Die Verkehrstrennungsverordnung ermöglicht insbesondere Beiträge an die Aufhebung von Niveauübergängen, an die Verlegung von Tram- oder Bahngeleisen oder von Strassen, sowie an separate Busspuren und an wichtige Objekte von S-Bahnen im Stadtkern.
Mehr finanzielle Mittel für den Agglomerationsverkehr sollen gemäss den Empfehlungen der Expertengruppe zur Verfügung stehen, indem
- bei der nächsten Leistungsvereinbarung 2003-2006 zwischen dem Bund und den SBB den Erfordernissen des Agglomerationsverkehrs Rechnung getragen wird,
- im Rahmen des Eisenbahngesetzes, indem die Möglichkeiten des heutigen Gesetzes für konzessionierte Transportunternehmungen genutzt werden (Art. 56),
- bei Bahn 2000, indem bei der Auswahl der entsprechenden Projekte der Agglomerationsverkehr einbezogen wird, und indem
- die Beitragssätze für Lärmschutzmassnahmen erhöht werden (Erhöhung des im Umweltschutzgesetz festgelegten Beitragssatzes um 20 %).
Nach Ansicht der Expertengruppe sollen nach einer Uebergangsphase die betroffenen Kantone und Gemeinden besondere Trägerschaften für den Agglomerationsverkehr schaffen, die für die Verkehrsprojekte in den Agglomerationen Partner des Bundes sind. Um Bundesbeiträge zu erhalten, muss die Trägerschaft ein Mobilitätskonzept ausarbeiten (Strasse, Schiene, Langsamverkehr). Der Bund leistet die Beiträge nicht an einzelne Objekte, sondern an die Trägerschaft. Diese weist die Finanzmittel den im Mobilitätskonzept enthaltenen Vorhaben zu.
Kontakt:
Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs";
Auskünfte: Ständerat Peter Bieri, Mobile +41 78 766 44 68, am
Abend 29.5. sowie am 30.5.2001:
Tel. + 41 41 780 62 76 (privat) oder Tel. +41 41 784 50 60.
Beilagen: Empfehlungen der Expertengruppe vom 1. Mai 2001,
Erläuterungen zu den Empfehlungen, Anhänge 1-9.