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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Wasserwerfer ist kein Arbeitsfahrzeug

Bern (ots)

Das von der Stadtpolizei Bern als Wasserwerfer
umgebaute ehemalige Feuerwehrfahrzeug darf nicht als
Arbeitsmotorwagen immatrikuliert werden. Dies hat das UVEK
entschieden und die Beschwerde der Stadt Bern gegen die Verfügung des
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern abgewiesen.
Als Transportmotorwagen unterliegt das Fahrzeug einer höheren
Belastung durch Steuern und Versicherung. Die LSVA ist allerdings
nicht geschuldet.
Das UVEK hatte sich mit der Frage zu befassen, ob das
Wasserwerfer-Fahrzeug als Arbeitsmotorwagen (blaue Kontrollschilder)
oder als Transportmotorwagen (weisse Kontrollschilder) gilt. Aus
Sicht der Beschwerdeführerin steht nicht der Transport von Wasser,
sondern das Verspritzen von Wasser im mobilen Einsatz bei
unfriedlichen Kundgebungen im Vordergrund. Das Wasser werde nur
vorübergehend im Fahrzeug aufgenommen und während des
Arbeitsprozesses im Einsatz verarbeitet, d.h. mit oder ohne
Beimischung von Reizstoff verspritzt.
Das UVEK ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Da bei einem
Tankinhalt von 6'000 Litern nicht von einem geringen Tragraum
gesprochen werden kann, das Wasser im Tank kein Betriebsstoff (wie
z.B. Benzin) ist und die Möglichkeit besteht, mit dem Fahrzeug
Sachentransporte (hier Transport von Flüssigkeit) auszuführen, sind
die Voraussetzungen einer Immatrikulation als Arbeitsmotorwagen
gemäss Verordnung über die technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge nicht erfüllt.
Nichtsdestotrotz wird das Wasserwerfer-Fahrzeug weiterhin
eingesetzt werden können. Da es aber gemäss letztinstanzlichem
Entscheid des UVEK nicht als Arbeitsmotorwagen, sondern als
Transportfahrzeug mit Arbeitsgerät gilt, erwachsen der Stadt Bern
Mehrkosten für Steuern und Versicherung. Von der Entrichtung der LSVA
bleibt die Beschwerdeführerin allerdings verschont. Nach der
Verordnung über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
unterliegen Transportmotorwagen zwar grundsätzlich der Abgabe; die
Fahrzeuge der Polizei sind davon aber ausgenommen.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Olivier Stämpfli, Tel +41 31 323 24 20

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