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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Staatsvertrag Schweiz - Deutschland kann unterzeichnet werden

Bern (ots)

Der Bundesrat hat den Vorsteher des Eidg.
Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
ermächtigt, den Luftverkehrs-Staatsvertrag zwischen der Schweiz und
der Bundesrepublik Deutschland zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung
ist für den 18. Oktober 2001 in Bern vorgesehen.
Der Staatsvertrag stellt zum einen sicher, dass die Schweiz auch
weiterhin die Flugverkehrskontrolle im grenznahen Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland durchführen kann. Diese Aufgabe wird auch
künftig durch die Flugsicherungsgesellschaft Skyguide wahrgenommen.
Weiter regelt der Staatsvertrag die Auswirkungen des Betriebs des
Flughafens Zürich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Insbesondere legt der Staatsvertrag eine Begrenzung der Überflüge
süddeutschen Gebiets auf 100'000 pro Jahr ab Februar 2005 fest, zudem
bringt er zeitlich vorgezogen ausgedehntere Sperrzeiten für die
Nutzung dieses Luftraums während der Nacht und an Wochenenden. Der
Vertrag sichert der Schweiz eine ausreichend lange Übergangsfrist, um
die nötigen Anpassungen ohne Einschränkungen für den Betrieb des
Flughafens vornehmen zu können.

Kontakt:

Presse- und Informationsdienst UVEK, Telefon +41 31 322 55 11.

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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